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Verwaltungsgericht Köln: AfD-Jugend empört über Urteil – SPD verlangt Parteiverbot

Verwaltungsgericht Köln: AfD-Jugend empört über Urteil – SPD verlangt Parteiverbot

Verwaltungsgericht Köln: AfD-Jugend empört über Urteil – SPD verlangt Parteiverbot

Der Bundesvorsitzende der Jungen Alternative, Hannes Gnauck (AfD), und Innenminsterin Nancy Faeser (SPD) im Bundestag: Wird sie ein Verbotsverfahren gegen seine Partei starten? Die Klage der AfD gegen die Beobachtung ihrer Parteijugend wurde von Verwaltungsgericht Köln abgelehnt. Die AfD-Jugend prüft derzeit juristische Schritte dagegen. Fotomontage: picture alliance/dpa | Fabian Sommer|picture alliance / dts-Agentur | -
Der Bundesvorsitzende der Jungen Alternative, Hannes Gnauck (AfD), und Innenminsterin Nancy Faeser (SPD) im Bundestag: Wird sie ein Verbotsverfahren gegen seine Partei starten? Die Klage der AfD gegen die Beobachtung ihrer Parteijugend wurde von Verwaltungsgericht Köln abgelehnt. Die AfD-Jugend prüft derzeit juristische Schritte dagegen. Fotomontage: picture alliance/dpa | Fabian Sommer|picture alliance / dts-Agentur | -
Der AfD-Bundestagsabgeordneter und Bundesvorsitzende der Jungen Alternative, Hannes Gnauck, und Innenminsterin Nancy Faeser (SPD) im Bundestag: Wird sie ein Verbotsverfahren gegen seine Partei starten? Fotomontage: picture alliance/dpa | Fabian Sommer|picture alliance / dts-Agentur | –
Verwaltungsgericht Köln
 

AfD-Jugend empört über Urteil – SPD verlangt Parteiverbot

Ein Urteil aus Köln bekräftigt die Einstufung der AfD-Jugend als „gesichert rechtsextrem“. Innenministerin Faeser spricht von einem Sieg der Demokratie, die Junge Alternative warnt vor deren Ende. Kommt nun ein Verbotsverfahren?
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BERLIN. Der Bundesvorstand der Jungen Alternative (JA) hat angekündigt, juristische Schritte gegen den Beschluß des Verwaltungsgerichtes Köln zu prüfen. „Die Entscheidung kommt für uns nicht überraschend“, hieß es vom Vorstand der AfD-Jugend. Die Richter hatten eine Klage der AfD gegen die Einstufung  der JA als „gesichert rechtsextrem“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz abgelehnt.

Für den Bundesvorstand ein Beleg für einen „politischen Zerstörungswillen von ganz Oben gegen die AfD und die ihr nahestehenden Vereine und Organisationen“. Bei der Entscheidung handele es sich um die Vorbereitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD. Dies sei „mittlerweile die Hauptbeschäftigung von Funk und Presse, von regierungsnahen Aktivisten, Journalisten und Politikwissenschaftlern“.

JA will weiterhin „für die deutsche Jugend“ kämpfen

Die JA prognostizierte, daß „schlußendlich auch Akteure wie die sogenannte Werte-Union oder selbst das Bündnis Sahra Wagenknecht ins Visier geraten“ würden. Die Arbeit des Verfassungsschutzes sei eine Farce, die mit Demokratie nichts gemein habe. „Der demokratische Pluralismus offenbart sich endgültig als Illusion.“

Ihre Arbeit werde die Parteijugend trotz der Entscheidung nicht aufgeben. „Wir werden uns als JA selbstverständlich weiterhin für den Erhalt unserer Heimat und eine Zukunft für die deutsche Jugend in Deutschland einsetzen“, versicherte ihr Vorstand. „Heimatliebe ist kein Verbrechen, auch wenn CDU, SPD, FDP, Grüne und Linke dies gern so hätten.“

Faeser lobt Entscheidung

Lob für den Beschluß kam dagegen von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). „Auch die heutige Gerichtsentscheidung zeigt: Wir nutzen die Instrumente unserer wehrhaften Demokratie.“ Derzeit sei es essentiell „all diejenigen zu schützen, die wegen ihrer Herkunft, Hautfarbe oder ihrer demokratischen Haltung angefeindet werden“, sagte Faeser.

Deutschland stünde für Demokratie, Vielfalt und Menschenwürde. „Für all das haben Rechtsextremisten nur Haß und Verachtung übrig.“ Sie werde dagegen mit allen Mitteln des Rechtsstaates vorgehen.

SPD-Politiker bereiten AfD-Verbot vor

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Helge Lindh forderte, ein Verbotsverfahren gegen die AfD einzuleiten. „Die JA ist kein solitärer Verein, sondern eindeutig der Partei AfD auf Bundesebene zuzurechnen“, sagte er dem Spiegel. „Wir sollten aus Verfassungspatriotismus und Stolz auf unsere Verfassung den Schritt eines Verbotes nun meiner Meinung nach vorbereiten und angehen.“

Der Chef der SPD-Nachwuchsorganisation, Philipp Türmer, schloß sich der Forderung an. Er will allerdings das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes im März zu der Einstufung der AfD als rechtsextremer Verdachtsfall abwarten. „Scheitert die AfD auch hier, ist das ein Indiz dafür, daß ein Verbotsverfahren gegen die AfD Erfolg haben könnte“, sagte Türmer dem Spiegel.

Freude an dem Urteil fand ebenfalls die innenpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Lamya Kaddor. „Der Rechtsstaat zeigt sich wehrhaft und schützt unsere Demokratie vor ihren Feinden!“, schrieb sie auf X (ehemals Twitter).

AfD-Jugend seit Jahren Verdachtsfall

Bereits 2019 hatte der Verfassungsschutz die AfD-Jugendorganisation als rechtsextremen Verdachtsfall eingestuft. Im April vergangenen Jahres folgte die Einstufung als gesichert rechtsextremistisch. Später entschied das Verwaltungsgericht, daß zumindest die öffentliche Bekanntmachung durch den Inlandsgeheimdienst rechtswidrig gewesen sei.

Gemeinsam mit ihrer Mutterpartei klagte die JA im Juni 2023 vor dem Verwaltungsgericht Köln. Den Klägern bleibt die Möglichkeit, vor dem Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen in Berufung zu gehen. Entsprechende juristische Schritte prüft die Junge Alternative derzeit. (sv)

Der AfD-Bundestagsabgeordneter und Bundesvorsitzende der Jungen Alternative, Hannes Gnauck, und Innenminsterin Nancy Faeser (SPD) im Bundestag: Wird sie ein Verbotsverfahren gegen seine Partei starten? Fotomontage: picture alliance/dpa | Fabian Sommer|picture alliance / dts-Agentur | –
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