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Verwaltungsgericht Köln: Verfassungsschutz darf AfD-Jugend als „gesichert rechtsextrem“ einstufen

Verwaltungsgericht Köln: Verfassungsschutz darf AfD-Jugend als „gesichert rechtsextrem“ einstufen

Verwaltungsgericht Köln: Verfassungsschutz darf AfD-Jugend als „gesichert rechtsextrem“ einstufen

29. Oktober 2022, Berlin, Deutschland: Die Schwulenberatung Berlin wird im Januar 2023 eine Kindertagesstätte in der Hauptstadt eröffnen. Dagegen hat heute, am 29. Oktober 2022, die rechtspopulistische und rechtsextreme AfD-Jugendorganisation der Partei Alternative für Deutschland (AfD), Junge Alternative für Deutschland, mit einer Kundgebung vor der Baustelle protestiert. Hinter der Schwulenberatung Berlin steht der Verein ''Psychosoziales Zentrum für Schwule''. Rüdiger Lautmann, ehemaliges Vorstandsmitglied der Schwulenberatung, verließ den Verein aufgrund von Kontroversen um die Gründung von Kitas und Lautmanns Forschungen und Äußerungen zur Pädophilie. Dagegen protestierte die Junge Alternative heute mit dem Slogan "Wir wollen keine Pädophilie-Kita". Außerdem hielten Teilnehmer der Jungen Alternative mehrere Reden. Sie sind der Meinung, dass Kinder nicht mit Themen wie LGBTQ konfrontiert werden sollten. Es fand eine Gegenkundgebung statt. Die Polizei trennte die beiden Kundgebungen. Als Mitglieder einer anderen Gegenkundgebung versuchten, zur anderen Kundgebung zu gelangen, wurden sie von Polizeikräften daran gehindert. Auf der Kundgebung hielt auch Beatrix von Storch eine Rede. Sie ist eine deutsche Politikerin, die seit Juli 2015 stellvertretende Vorsitzende der Alternative für Deutschland ist und seit September 2017 dem Bundestag angehört. Zuvor war sie Mitglied des Europäischen Parlaments (MdEP) aus Deutschland. Foto: picture alliance / ZUMAPRESS.com | Michael Kuenne
29. Oktober 2022, Berlin, Deutschland: Die Schwulenberatung Berlin wird im Januar 2023 eine Kindertagesstätte in der Hauptstadt eröffnen. Dagegen hat heute, am 29. Oktober 2022, die rechtspopulistische und rechtsextreme AfD-Jugendorganisation der Partei Alternative für Deutschland (AfD), Junge Alternative für Deutschland, mit einer Kundgebung vor der Baustelle protestiert. Hinter der Schwulenberatung Berlin steht der Verein ''Psychosoziales Zentrum für Schwule''. Rüdiger Lautmann, ehemaliges Vorstandsmitglied der Schwulenberatung, verließ den Verein aufgrund von Kontroversen um die Gründung von Kitas und Lautmanns Forschungen und Äußerungen zur Pädophilie. Dagegen protestierte die Junge Alternative heute mit dem Slogan "Wir wollen keine Pädophilie-Kita". Außerdem hielten Teilnehmer der Jungen Alternative mehrere Reden. Sie sind der Meinung, dass Kinder nicht mit Themen wie LGBTQ konfrontiert werden sollten. Es fand eine Gegenkundgebung statt. Die Polizei trennte die beiden Kundgebungen. Als Mitglieder einer anderen Gegenkundgebung versuchten, zur anderen Kundgebung zu gelangen, wurden sie von Polizeikräften daran gehindert. Auf der Kundgebung hielt auch Beatrix von Storch eine Rede. Sie ist eine deutsche Politikerin, die seit Juli 2015 stellvertretende Vorsitzende der Alternative für Deutschland ist und seit September 2017 dem Bundestag angehört. Zuvor war sie Mitglied des Europäischen Parlaments (MdEP) aus Deutschland. Foto: picture alliance / ZUMAPRESS.com | Michael Kuenne
Eine Aktion der Jungen Alternative in Berlin: Ein Gericht bestätigt nun die Einstufung des Verfassungsschutzes als gesichert rechtsextrem Foto: picture alliance / ZUMAPRESS.com | Michael Kuenne
Verwaltungsgericht Köln
 

Verfassungsschutz darf AfD-Jugend als „gesichert rechtsextrem“ einstufen

Die Junge Alternative wird vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft. Sie klagt und scheitert nun vor dem Verwaltungsgericht Köln. Wie rechtfertigen die Richter ihren Beschluß?
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KÖLN. Das Verwaltungsgericht Köln hat die Klage der AfD gegen die Einstufung der AfD-Jugend als „gesichert rechtsextrem“ durch den Verfassungsschutz abgelehnt. Damit darf die „Junge Alternative“ (JA) als gesichert extremistische Bestrebung behandelt und mit nachrichtendienstlichen Mitteln überwacht werden.

Die Kölner Richter bestätigten mit ihrem nun veröffentlichten Beschluß die Einschätzung des Verfassungsschutzes. Die Forderung der JA nach dem „Erhalt des deutschen Volkes in seinem ethnischen Bestand und nach Möglichkeit der Ausschluß ‘ethnisch Fremder‘“ sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Dieses kenne „keinen ausschließlich an ethnischen Kategorien orientierten Volksbegriff“, hieß es vom Verwaltungsgericht Köln.

Bundesrepublik mit DDR verglichen

Hinzu komme „eine fortgeführte massive ausländer- und insbesondere islam- und muslimfeindliche Agitation“. Die pauschale Verdächtigung, Herabwürdigung oder anderweitige Verächtlichmachung von Asylbewerbern widerspreche dem Grundsatz der unantastbaren Menschenwürde.

Zudem arbeite die Jugendorganisation auf allen Ebenen gegen das Demokratieprinzip. Beweis dafür sei die „vielfache Gleichsetzung der Bundesrepublik Deutschland mit diktatorischen Regimen, insbesondere dem NS-Regime und der DDR“. Weiterer Anhaltspunkt seien Verbindungen zu als verfassungsfeindlich eingestuften Organisationen wie der Identitären Bewegung.

AfD-Jugend kann in Berufung gehen

Bereits 2019 hatte der Verfassungsschutz die AfD-Jugendorganisation als rechtsextremen Verdachtsfall eingestuft. Im April vergangenen Jahres folgte die Einstufung als gesichert rechtsextremistisch. Später entschied das Verwaltungsgericht, daß zumindest die öffentliche Bekanntmachung durch den Inlandsgeheimdienst rechtswidrig gewesen sei.

Gemeinsam mit ihrer Mutterpartei klagte die JA im Juni 2023 vor dem Verwaltungsgericht Köln. Den Klägern bleibt die Möglichkeit, vor dem Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster in Berufung zu gehen. Die JA äußerte sich bisher nicht zu der Entscheidung. (sv)

Eine Aktion der Jungen Alternative in Berlin: Ein Gericht bestätigt nun die Einstufung des Verfassungsschutzes als gesichert rechtsextrem Foto: picture alliance / ZUMAPRESS.com | Michael Kuenne
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