Anzeige
Anzeige

Prozeß gegen Aram A.: Syrer prügelt erst Juden halbtot und vergewaltigt kurz darauf Mädchen

Prozeß gegen Aram A.: Syrer prügelt erst Juden halbtot und vergewaltigt kurz darauf Mädchen

Prozeß gegen Aram A.: Syrer prügelt erst Juden halbtot und vergewaltigt kurz darauf Mädchen

Ein Angeklagter in einem Berliner Landgericht (Symbolbild): Der Syrer Aram A. muß für seine Taten zunächst nicht ins Gefängnis
Ein Angeklagter in einem Berliner Landgericht (Symbolbild): Der Syrer Aram A. muß für seine Taten zunächst nicht ins Gefängnis
Ein Angeklagter in einem Berliner Landgericht (Symbolbild): Aram A. muß für seine Taten vorerst nicht ins Gefängnis Foto: picture alliance/dpa | Friso Gentsch
Prozeß gegen Aram A.
 

Syrer prügelt erst Juden halbtot und vergewaltigt kurz darauf Mädchen

Im September 2021 prügelte der Syrer Aram A. so heftig auf einen Juden ein, daß dieser auf einer Seite das Augenlicht verlor. Nun stellt sich heraus: Noch während das Verfahren in der Sache lief, beging der Migrant bereits die nächste brutale Tat.
Anzeige

BERLIN. Der durch einen brutalen Angriff auf einen Juden bekannt gewordene Syrer Aram A. hat offenbar mindestens eine weitere schwere Straftat begangen. Wie die Bild-Zeitung mit Hinweis auf Informationen aus Ermittlerkreisen berichtet, soll der mittlerweile 18 Jahre alte Migrant noch während des laufenden Verfahrens ein minderjähriges Mädchen in Berlin vergewaltigt haben.

Der Fall hatte im September 2021 deutschlandweit für Aufsehen gesorgt: So überfiel der damals 16 Jahre alte Aram A. unvermittelt den Juden Michael T. in der Hamburger Mönckebergstraße und zertrümmerte ihm das Gesicht. Dort fand zu dem Zeitpunkt eine Mahnwache für den Staat Israel statt, an der der 61jährige teilnahm. Aram A. schlug damals so stark zu, daß Michael T. auf dem rechten Auge erblindete.

Gericht verurteilt Syrer zu Bewährungsstrafe

Das Amtsgericht Hamburg verurteilte den Syrer mit Wohnsitz in Berlin zunächst in erster Instanz zu 16 Monaten auf Bewährung. Da Aram A. gegen das Urteil Berufung einlegte, wurde er vergangenen Freitag erneut verurteilt, diesmal zu 24 Monaten auf Bewährung. Zudem soll er 60 Stunden Sozialarbeit ableisten.

Eine offizielle Stellungnahme lehnt die Berliner Staatsanwaltschaft mit Hinweis auf das Alter des mittlerweile Achtzehnjährigen ab. Bereits zuvor soll Aram A. durch verschiedene Delikte aufgefallen sein. Einzelheiten zum jetzt öffentlich gewordenen Vergewaltigungsvorwurf gab die Berliner Staatsanwaltschaft nicht bekannt. (JF)

Ein Angeklagter in einem Berliner Landgericht (Symbolbild): Aram A. muß für seine Taten vorerst nicht ins Gefängnis Foto: picture alliance/dpa | Friso Gentsch
Anzeige
Anzeige

Der nächste Beitrag