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Chef der Werteunion darf bleiben: Parteiausschlußverfahren gegen Maaßen gescheitert

Chef der Werteunion darf bleiben: Parteiausschlußverfahren gegen Maaßen gescheitert

Chef der Werteunion darf bleiben: Parteiausschlußverfahren gegen Maaßen gescheitert

Hans-Georg Maaßen im Bundestag: Darf weiter in der CDU bleiben Foto:
Hans-Georg Maaßen im Bundestag: Darf weiter in der CDU bleiben Foto:
Hans-Georg Maaßen im Bundestag: Darf weiter in der CDU bleiben Foto:
Chef der Werteunion darf bleiben
 

Parteiausschlußverfahren gegen Maaßen gescheitert

Schwere Schlappe für CDU-Chef Friedrich Merz. Das Parteiausschlußverfahren gegen Hans-Georg Maaßen scheitert spektakulär. Das Urteil ist eine Ohrfeige für die CDU-Spitze. Nun fordert der Ex-Verfassungsschutz-Chef Konsequenzen.
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BERLIN. Das CDU-Parteiausschlußverfahren gegen Hans-Georg Maaßen ist gescheitert. Das Kreisparteigericht lehnte einen entsprechenden Antrag des Bundesvorstands ab. Zudem verfügte es, daß der Chef der Werteunion auch seine Mitgliedsrechte wieder ausüben darf. Allerdings erteilte das Gericht Maaßen eine Verwarnung.

Hintergrund des Verfahrens sind Äußerungen des ehemaligen Präsidenten des Bundesamts für Verfassungsschutz, in denen er einen „eliminatorischen Rassismus“ gegen Weiße in Deutschland kritisierte.

Der Bundesvorstand kann in die nächste Instanz ziehen

Die CDU-Spitze hatte dem Juristen im Februar ein Ultimatum gestellt: Entweder er geht freiwillig oder sie leiten ein Ausschlußverfahren gegen ihn ein. Maaßen lehnte ab und betonte: „Die Merkelianer in der CDU wollen unter keinen Umständen, daß die CDU wieder zu einer Partei wird, die rational und nicht ideologisch agiert und nur den Interessen des deutschen Volkes dient.“ Die Mehrheit der Bürger denke wie er.

Urteil des Kreisparteigerichtes: Maaßen darf bleiben Foto: Screenshot/JF
Urteil des Kreisparteigerichtes: Maaßen darf bleiben Foto: Screenshot/JF

Den Verweis erhielt Maaßen laut Urteil für einen Artikel in der Schweizer Weltwoche, in der er angab, es gebe in der CDU einen „linken Flügel“, der eine „Anti-Deutsche“ Ideologie verbreite. Das Urteil ist nicht rechtskräftig und kann vom Bundesvorstand angefochten werden.

Maaßen zeigte sich hocherfreut über das Urteil. „Damit ist auch das Merz’sche Projekt, eine Brandmauer gegenüber der Werteunion zu errichten, gescheitert. Ich erwarte, daß er jetzt personelle und programmatische Konsequenzen zieht“, schrieb der Politiker auf Twitter.

>> Der vollständige Beschlußtenor als PDF zum Herunterladen.

Hans-Georg Maaßen im Bundestag: Darf weiter in der CDU bleiben Foto:
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