BERLIN. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hat Anklage gegen sechs Mitglieder der „Letzten Generation“ im Zusammenhang mit dem Anschlag auf das Brandenburger Tor erhoben. Die klimaradikale Gruppierung hatte am 17. September mit Hilfe mehrerer präparierter Feuerlöscher die Säulen des Berliner Wahrzeichens mit oranger und gelber Farbe besprüht. Sie verursachten einen Schaden in sechsstelliger Höhe, den das Berliner Immobilienmanagement auf 115.000 Euro beziffert. Die Reinigungsarbeiten waren erst Anfang Dezember beendet worden.
Die Staatsanwälte werfen den Angreifern gemeinschädliche Sachbeschädigung vor, wofür eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren verhängt werden kann. Drei Verdächtige werden zusätzlich wegen des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte angeklagt. Sie wollten mithilfe einer Hebebühne auf das Tor gelangen und ein Transparent aufhängen. Zwei Polizisten versuchten, dies zu verhindern.
Ermittlungen gegen „Letzte Generation“ dauern an
Insgesamt sind 14 Verfahren gegen die angeklagten Mitglieder der „Letzten Generation“ eingeleitet worden. Sechs davon sind noch nicht abgeschlossen, da die Staatsanwaltschaft noch über Beschwerden einiger Anhänger der Gruppierung gegen Beschlagnahmungen zu entscheiden hat. Das genaue Datum der Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten ist noch unklar. Zunächst muß dieses die Anklage zulassen.
Die Generalstaatsanwaltschaft prüft unterdessen weiter, ob die „Letzte Generation“ auch in Berlin als eine kriminelle Vereinigung eingestuft werden kann. Dies hatte das Landgericht München Ende November für rechtmäßig erklärt. Die Taten der Klimaradikalen, zu denen auch Straßenblockaden zählen, begründeten eine „erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit“ und seien „kein Mittel der demokratischen Diskussion, sondern Ausdruck krimineller Energie“, urteilten die Richter. (kuk)