BERLIN. Die Freilassung von Mitgliedern der „Letzten Generation“ hat zu einem Streit zwischen der Berliner Polizei und dem Amtsgericht Tiergarten geführt. Beide werfen sich gegenseitig vor, dafür verantwortlich zu sein, daß die radikalen Klimaschützer trotz Wiederholungsgefahr wieder auf freiem Fuß sind.
Am Montag hatte die „Letzte Generation“ mit über dreißig Störaktionen den Berliner Autoverkehr massiv beeinträchtigt. Innensenatorin Iris Spranger (SPD) gab an, daß in 17 Fällen Rettungswagen im Einsatz behindert worden seien. Autofahrer standen teilweise bis zu zwei Stunden im Stau, wie Lokalmedien berichteten.
Wurden Anträge auf Unterbindungsgewahrsam gestellt?
Um auf die Proteste der „Letzten Generation“ reagieren zu können, setzte die Innensenatorin fünfhundert Polizisten ein. Diese nahmen kurzfristig etwa zweihundert Personen fest. Ab hier weicht die Darstellung von Polizei und Justiz ab. Erstere behauptet, in 49 Fällen ein Unterbindungsgewahrsam beantragt zu haben, da es sich um Wiederholungstäter handele.
Diese seien, so ein Sprecher der Polizei, trotz Wiederholungsgefahr vom Amtsgericht Tiergarten abgelehnt worden. Das Amtsgericht widerspricht jedoch dieser Behauptung. Es sei lediglich in einem Fall Unterbindungsgewahrsam ein Antrag gestellt worden. Die betreffende Person habe jedoch glaubhaft versichern können, so bald nicht wieder an Blockaden teilzunehmen.
„Letzte Generation“ zeigt sich erfreut
Die Polizei habe zwar in Gesprächen angekündigt, Anträge für weitere Blockierer zu stellen, das sei jedoch nicht geschehen. „Weitere Personen wurden nicht vorgeführt“, so eine Gerichtssprecherin in einer Stellungnahme. Der sogenannte Unterbindungsgewahrsam erlaubt in Berlin eine Festsetzung für zwei Tage.
Die „Letzte Generation“ zog derweil ein insgesamt positives Fazit der Aktion, auch wenn es „wieder zu absichtlicher Zufügung von Schmerzen“ gekommen sei, „wenn Personen dem Befehl, die Straße selbstständig zu verlassen, nicht nachkommen und friedlich sitzen bleiben“. Das falle angeblich „klar unter die UN-Defintion von Folter“. Mindestens eine Aktivistin „wurde dabei so schwer verletzt, daß sie ins Krankenhaus gebracht werden mußte“. (JF)