MÜNCHEN. Der Vizepräsident des Deutschen Bundestages, Wolfgang Kubicki (FDP), hat sich dafür ausgesprochen, pro-palästinensische Demonstrationen, die durch Ausländer organisiert werden, zu verbieten. Er argumentierte, das Grundgesetz biete die Möglichkeit, daß die Staatsmacht dabei wieder „Boden unter die Füße“ bekäme. Artikel 8 des Grundgesetzes räume lediglich den Deutschen das Recht auf Versammlungsfreiheit ein. Hingegen könnten Personen ohne deutschen Paß sogar „gänzlich“ von politischer Betätigung ausgeschlossen werden, schrieb er in einem Gastbeitrag für den Focus und verwies dabei auf das Aufenthaltsgesetz für Asylbewerber als Beispiel.
Damit reagierte das Mitglied des Bundestagspräsidiums auf die jüngsten Krawalle in Europa, darunter auch in mehreren deutschen Städten. Er beklagte, daß Bilder im Umlauf seien, die einen schwachen, machtlosen Staat zeigen würden, der „zumindest in einigen Orten“ die Kontrolle zu verlieren scheine. „Ich will nicht, daß unser innenpolitischer Diskurs von Kräften aus dem Ausland gesteuert wird“, warnte der 71jährige.
Kubicki: „Wir schaffen das“ wichtiger als „Nie wieder“
Darüber hinaus warf er Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) vor, sie habe beim „antisemitischen Treiben“ des Samidoun-Vereins weggeschaut. „Daß das Legislativorgan Deutscher Bundestag die Innenministerin auffordern muß, in Sachen Samidoun-Verbot ihre Pflicht zu tun, wäre schon eine Nachrichtenmeldung wert gewesen.“ Daß die Vereinigung durch die öffentliche Aufforderung vorgewarnt sei, mache eine Razzia unmöglich, merkte Kubicki an.
Weiter kritisierte der FDP-Politiker: „Das zweifelhafte, weil unscharfe `Wir schaffen das` wurde irgendwann wichtiger als das unzweifelhafte `Nie wieder`“. Kubicki bezeichnete die Sicherheit Israels als deutsche Staatsräson. Er wolle nicht, daß diese von Kräften unterlaufen werde, die das, was den Deutschen wichtig sei, verachten, verspotten oder eliminieren wollten. Zudem fragte er: „Haben die politischen Entscheidungsträger das Nötige und Erforderliche getan, damit sich Antisemitismus in unserem Land nicht ausbreiten kann und jüdisches Leben in Deutschland geschützt ist?“ Er befürchte, diese Fragen könnten nicht vorbehaltlos bejaht werden. (kuk)