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Nach Demos und Angriffen: Faeser will antisemitische Straftaten nicht mehr pauschal als „rechts“ einordnen

Nach Demos und Angriffen: Faeser will antisemitische Straftaten nicht mehr pauschal als „rechts“ einordnen

Nach Demos und Angriffen: Faeser will antisemitische Straftaten nicht mehr pauschal als „rechts“ einordnen

Auf dem Foto befindet sich die Bundesinnenministerin Nancy Faeser. (Themenbild)
Auf dem Foto befindet sich die Bundesinnenministerin Nancy Faeser. (Themenbild)
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD): Fand die bisherige Praxis bei der Einordnung antisemitischer Straftaten vor dem Israel-Krieg angemessen. Foto: picture alliance/dpa | Andreas Arnold
Nach Demos und Angriffen
 

Faeser will antisemitische Straftaten nicht mehr pauschal als „rechts“ einordnen

Bislang werden viele ungeklärte Straftaten gegen Juden pauschal als „rechts“ eingeordnet. Nun will die Bundesinnenministerin Faeser diese Praxis ändern – allerdings läßt die Begründung einige Interpretationen offen.
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BERLIN. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat angekündigt, die Erfassungskriterien antisemitischer Straftaten für die Kriminalitätsstatistik ändern zu wollen. Demnach möchte sie die bislang geltende Vereinbarung zwischen Bundes- und Landeskriminalämtern ändern, nach der solche Delikte pauschal dem sogenannten Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet werden, wenn die Beweise nicht das Gegenteil aufzeigen. Sie werde sich „in den zuständigen Gremien“ dafür einsetzen, berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung.

Die Regel sei „angemessen“ gewesen, um sicherzustellen, daß antisemitische und fremdenfeindliche Straftaten als solche „richtig zugeordnet werden“, erklärte das Innenministerium. Bei einer Fortführung aktueller Richtlinien bestehe jedoch „die Gefahr von Mißverständnissen und Fehlinterpretationen“, zudem seien Polizeibehörden inzwischen „umfassend für die Thematik sensibilisiert“. Mit der Reform sei frühestens 2024 zu rechnen, schätzte das Ministerium.

Schon vor dem Israel-Krieg mußte Faeser mit Kritik rechnen

Das Haus von Faeser begründete die Änderung mit der „veränderten Lage“ seit dem Hamas-Angriff auf Israel. In den vergangenen Tagen kam es in Deutschland mehrfach zu gewaltsamen Ausschreitungen, beispielsweise in der Nacht zu Donnerstag in Berlin-Neukölln. Während eines illegalen Pro-Hamas-Protests griffen arabische Migranten zusammen mit gewalttätigen Linksextremisten mehrere Polizisten an. In der Nacht zuvor hatte sich ein Brandanschlag auf ein jüdisches Gemeindezentrum im Bezirk Mitte ereignet.

Bereits Ende September war Faeser aufgrund der Methodik unter Druck geraten. Laut dem Nachrichtenportal Nius hatte das Bundesinnenministerium mehrere Angriffe auf Asylbewerberunterkünfte fälschlicherweise der Rubrik „politisch motivierte Kriminalität rechts“ zugerechnet. Dazu gehörte ein Zwischenfall in Stralsund, der sich außerhalb einer solchen Einrichtung ereignete und bei dem ein polizeibekannter Syrer vor einem Supermarkt Frauen bedrängte, worauf ein Passant eingriff.

Bereits 2019 hatte die Jüdische Allgemeine angemerkt, daß unter anderem verbotene nationalsozialistische Parolen seitens arabischer Migranten auf einer antiisraelischen Demonstration als eine rechte Straftat in die Berliner Polizeistatistik eingegangen waren. (kuk)

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD): Fand die bisherige Praxis bei der Einordnung antisemitischer Straftaten vor dem Israel-Krieg angemessen. Foto: picture alliance/dpa | Andreas Arnold
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