STUTTGART. Die Staatsanwaltschaft ist mit ihrer Anklage gegen den wichtigsten Kritiker der Corona-Maßnahmen, Michael Ballweg, gescheitert. Das Landgericht Stuttgart lehnt es ab, ein Verfahren gegen den Gründer von „Querdenken711“ zu eröffnen. Es gebe keinen hinreichenden Tatverdacht, berichtet der Südkurier. Die Vorwürfe lauteten: Geldwäsche und versuchter Betrug.
Ballweg, der deutschlandweit Hunderttausende gegen die Corona-Politik auf die Straße brachte, war im April nach neun Monaten Untersuchungshaft aus dem Gefängnis Stammheim freigelassen worden. Hätten seine Anwälte nicht immer wieder Beschwerde eingelegt, hätte er vermutlich noch deutlich länger eingesessen. Untersuchungshaft darf in Deutschland in der Regel nicht länger als ein halbes Jahr dauern.
Entscheidung fällt nach sieben Monaten
Die politisch weisungsgebundene Staatsanwaltschaft Stuttgart hatte im März Anklage beim Landgericht erhoben. Nach sieben Monaten fiel nun die Entscheidung: Die Vorwürfe sind so dünn, daß schon jetzt klar sei, sie werden nicht zu einer Verurteilung reichen. Die lange Bedenkzeit der Richter in einem so prominenten Fall spricht dafür, daß diese sich die Entscheidung nicht leicht gemacht haben.
Im Juni vergangenen Jahres hatten die Ankläger Ballweg per Haftbefehl aus dem Verkehr gezogen. Die Bewegung für die Einhaltung der Grundrechte verlor damit einen ihrer wichtigsten Köpfe. Ballweg stand zudem als Krimineller da.
Ballweg: Anklage politisch motiviert
Die Staatsanwaltschaft warf dem 48jährigen vor, mehr als eine Million Euro eingeworben und die Spender über die Verwendung getäuscht haben. Vielmehr soll der IT-Unternehmer 500.000 Euro für eigene Zwecke verwendet und die Herkunft der Gelder verschleiert haben.
Von Anfang an hatten seine Anhänger und er selbst erklärt, an den Vorwürfen sei nichts dran, diese seien politisch motiviert. Die Ablehnung der Anklage durch ein unabhängiges Gericht gibt diesen Vorwürfen nun neue Nahrung.
Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft kündigte am Dienstagabend an, vor dem Oberlandesgericht sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts einzulegen. (fh)