KARLSRUHE. Der Erste Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat die Verurteilung des Angeklagten durch das Landgericht Ulm wegen der Tötung der 14 Jahre alten Ece S. und der versuchten Tötung ihrer 13 Jahre alten Mitschülerin in Illerkirchberg bestätigt.
Der Eritreer hatte Revision gegen den Richterspruch eingelegt. Doch eine Überprüfung habe „keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben“, wie der BGH jetzt mitteilte. Das Urteil der Vorinstanz vom 4. Juli – lebenslänglich und besondere Schwere der Schuld – ist somit rechtskräftig.
20 Messerstiche in Illerkirchberg
Der Asylbewerber hatte die beiden Mädchen am Morgen des 5. Dezember 2022 auf deren Schulweg von hinten mit einem Küchenmesser angegriffen. Er versetzte zunächst der 13jährigen Schülerin einen Stich in den Brustkorb und tötete danach deren 14 Jahre alte Freundin, Ece S., mit mindestens 19 Messerstichen. Der zuerst angegriffenen Schülerin gelang die Flucht.
Laut Gericht hatte sich der bei der Tat 27 Jahre alte Angeklagte zur Tötung „in der irrigen Annahme“ entschlossen, die Schülerinnen hätten dessen Küchenmesser gesehen, als sie in Illerkirchberg an ihm vorbeiliefen. Der Migrant sei davon ausgegangen, die Kinder würden nun die Polizei verständigen.
Denn er befand sich, so der BGH, „gerade auf dem Weg zum Landratsamt, um dort den für ihn zuständigen Sachbearbeiter und weitere Mitarbeiter zu töten, weil diese ihm die Ausstellung eines Reisepasses verweigert und ihn an die Botschaft seines Heimatlandes verwiesen hatten“. (fh)