KÖLN. Der Verfassungsschutz hat derzeit nicht vor, die AfD als „gesichert extremistische Bestrebung“ einzustufen. Das betonte der Anwalt des Verfassungsschutzes, Wolfgang Roth, am Dienstag während der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Köln, berichtete die Nachrichtenagentur dpa. In dem Verfahren geht es um mehrere Klagen der AfD gegen den Inlandsgeheimdienst.
Jedoch wolle die Behörde die AfD weiter als Verdachtsfall führen und beobachten. Roth erläuterte, der rechte „Flügel“ der Partei habe weiter großen Einfluß. So seien mehrere ostdeutsche Landesverbände in seinem Sinne orientiert. Auch nach seiner Auflösung seien seine Mitglieder zu großen Teilen noch in der Partei.
AfD-Anwalt Christian Conrad widersprach dem. Er verwies darauf, daß der Verfassungsschutz während der Verhandlung eingeräumt habe, nicht sicher sagen zu können, ob es den „Flügel“ noch gebe und das derzeit zu prüfen. Conrad äußerte, der „Flügel“ spiele heute überhaupt keine Rolle in der AfD.
AfD-Chef Chrupalla lädt Verfassungsschutz ein
AfD-Chef Tino Chrupalla lud den Verfassungsschutz zu Veranstaltungen der Partei ein. Dort könne man sich selbst davon überzeugen, daß die AfD nicht extremistisch sei.
Der Beisitzer im AfD-Bundesvorstand und einer der Koordinatoren der juristischen Abwehr, Alexander Wolf, sagte der JUNGEN FREIHEIT, zwar räumte der Verfassungsschutz ein, daß die AfD nicht als gesichert extremistisch beobachtet werden solle. Es bedeute aber auch, daß „daß die Hauptstreitfrage – nämlich, ob die AfD als Verdachtsfall beobachtet werden dürfe, nach wie vor strittig ist“. Wolf erklärte weiter, er hoffe und erwarte, daß das Gericht dem Verfassungsschutz auch die Verdachtsberichterstattung untersagen werde. Darüber soll spätestens am morgigen Mittwoch eine Entscheidung des Gerichts fallen.
Im März 2020 hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz den rechten AfD-„Flügel“ als Beobachtungsfall eingestuft. Die Behörde sehe ihren Verdacht bestätigt, daß der parteiinterne Zusammenschluß rechtsextreme Bestrebungen verfolge, die nicht mit dem Grundgesetz vereinbar seien.
Verfassungsschutz mach Einschätzung publik
Die Gesamtpartei hingegen darf laut einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vom März 2021 nicht als Verdachtsfall beobachtet werden. Zuvor habe Verfassungsschutzchef Thomas Haldenwang den Landesämtern mitgeteilt, daß die AfD seit dem 25. Februar vom Bundesamt als Rechtsextremismus-Verdachtsfall eingestuft sei. Das habe jedoch wegen laufender Eilverfahren der Partei dagegen nicht publik gemacht werden dürfen, was jedoch in „mißachtender Weise“ geschehen sei, äußerten die Verwaltungsrichter damals.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die AfD Anfang 2018 zum „Prüffall“ erklärt. Den Regeln nach muß die Behörde binnen zwei Jahren entscheiden, was die Prüfung ergeben hat. (ag)