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Streit um Privilegien: Schröder geht gegen Bundestag vor

Streit um Privilegien: Schröder geht gegen Bundestag vor

Streit um Privilegien: Schröder geht gegen Bundestag vor

Der ehemalige Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) legt sich nun juristisch mit dem Bundestag an. Foto: picture alliance/EPA | SASCHA STEINBACH
Der ehemalige Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) legt sich nun juristisch mit dem Bundestag an. Foto: picture alliance/EPA | SASCHA STEINBACH
Der ehemalige Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) legt sich nun juristisch mit dem Bundestag an. Foto: picture alliance/EPA | SASCHA STEINBACH
Streit um Privilegien
 

Schröder geht gegen Bundestag vor

Alt-Kanzler Schröder möchte die staatliche Finanzierung seines Büros und Mitarbeiterstabes wiederherstellen. Dazu verklagt der 78jährige nun den Bundestag. Dieser hatte ihm zuvor diese Sonderrechte aufgrund seines Engagements für Rußland entzogen.
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BERLIN. Der frühere Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) hat den Deutschen Bundestag verklagt. Die Klage sei beim Berliner Verwaltungsgericht eingereicht worden, teilte Schröders Anwalt der Nachrichtenagentur dpa mit. Zuvor hatte der Haushaltsausschuß dem Alt-Kanzler das Anrecht auf ein eigenes Büro und Mitarbeiter entzogen. Jedem ehemaligen Regierungschef Deutschlands stehen gemäß den parlamentarischen Statuten nach seiner Amtszeit diese Privilegien zu.

Der 78jährige Sozialdemokrat verlangt demnach die Wiederherstellung seiner ihm entzogenen Sonderrechte. Der Rechtsanwalt des Ex-Kanzlers spricht von einem „rechtswidrigen Entzug“. Die Begründung des Haushaltsausschusses im Bundestag, Schröder nehme seine sogenannten „nachwirkenden Dienstpflichten“ als Alt-Kanzler nicht mehr wahr, sei falsch. Er kritisierte diese Argumente als „vorgeschoben“, diese würden eher an „absolutistische Fürstenstaaten“ erinnern. Dieser Rechteentzug dürfte demnach „in einem Rechtsstaat keinen Bestand haben“, betonte der Jurist und gab sich zuversichtlich, das Verfahren zu gewinnen.

Schröder steht wegen Putin-Nähe in der Kritik

Schon seit Jahren steht der ehemalige Kanzler, der von 1998 bis 2005 regierte, aufgrund seiner wirtschaftlichen Verbindungen zu russischen Energieunternehmen sowie seiner Freundschaft zu Rußlands Präsident Wladimir Putin in der Kritik. Seit Beginn des Angriffskriegs Rußlands gegen die Ukraine hatten die kritischen Stimmen zugenommen; auch in seiner eigenen Partei und im Parlament. Zuletzt scheiterte in der SPD ein Parteiausschlußverfahren gegen Schröder. Häufig wird seine Loyalität zur Bundesrepublik in Frage gestellt. Zudem hatte selbst das Europäische Parlament im Mai Sanktionen gegen Schröder aufgrund seiner anhaltenden Tätigkeiten für russische Staatsunternehmen verhängt.

Über 400.000 Euro gab der deutsche Staat allein im vergangenen Jahr für dessen Büro- und Personalkosten aus. Selbst nach den Beschlüssen gegen ihn bezieht der Niedersachse sein ihm zustehendes monatliches Ruhegehalt von 8.300 Euro weiter. (ab)

Der ehemalige Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) legt sich nun juristisch mit dem Bundestag an. Foto: picture alliance/EPA | SASCHA STEINBACH
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