BERLIN. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat von möglichen Gefängnisstrafen für bestimmte Formen radikalen Klimaprotests gesprochen. Die Gesetzeslage sehe unter gewissen Umständen nicht nur Geld-, sondern auch Freiheitsstrafen vor, sagte er mit Blick auf die jüngsten Aktionen der „Letzten Generation“ und anderen Gruppen der Bild-Zeitung. „Diese Gesetze gilt es auch durchzusetzen.“
Widerspruch und Protest gehörten zu einer „vielfältigen Gesellschaft dazu“. Mit Straßenblockaden oder Sachbeschädigungen erwiesen „Klima-Blockierer“ dem Klimaschutz aber nicht nur „einen Bärendienst“, sondern begingen auch Straftaten, stellte Buschmann klar.
Buschmann nennt mögliche Straftatbestände
Wer Kunstwerke mit Farbe oder Lebensmitteln bewerfe, könne sich einer Sachbeschädigung strafbar machen. Eine Straßenblockade werde juristisch mitunter als Nötigung geahndet. Wenn Rettungswagen ausgebremst würden, komme auch eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung in Betracht.
Was der Radfahrerin passiert ist, die heute in Berlin von einem LKW verletzt wurde, bedauern wir sehr.
Hier unsere gesamte Stellungnahme:https://t.co/iRkYk4qpPV
— Letzte Generation (@AufstandLastGen) October 31, 2022
Am Montag waren Rettungskräfte der Feuerwehr aufgrund einer Blockade der „Letzten Generation“ erst verspätet zu einem Unfallort in Berlin gelangt. Dort schwebte eine verletzte Radfahrerin, für deren Rettung Spezialtechnik benötigt wurde, in Lebensgefahr. Die Gruppe entschuldigte sich im Nachhinein dafür, betonte aber auch, keine Wahl zu haben, weil der Klimawandel den Planeten zu zerstören drohe.
Scholz: Klimademonstranten dürfen andere nicht gefährden
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte die radikalen Klimademonstranten daraufhin dazu aufgefordert, keine anderen Menschen zu gefährden. Eine „kritische Haltung, kritischer Protest“ seien zu akzeptieren. Aber es sei auch klar, „daß die Aktionen jetzt nicht auf sehr weitreichenden Beifall gestoßen sind. Auf meinen auch nicht“.
Bislang hat sich allein die Berliner Staatsanwaltschaft mit 730 Verfahren wegen Aktionen von radikalen Klima-Gruppen beschäftigt. 139 Fälle sind laut einer Welt-Anfrage noch offen. (zit)