BERLIN. Von den hunderten Mitgliedern der „Letzten Generation“, die in Berlin bereits 149 Straßen blockierten, haben bisher nur 17 einen Strafbefehl erhalten. Die Staatsanwaltschaft versucht auf diese Weise, die wenigen Verfahren, die sie zuläßt, abzukürzen. Legt der Blockierer keinen Widerspruch ein, ist die Sache mit der Zahlung der Geldbuße erledigt. Es geht laut Justiz jeweils um Nötigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
Werden diese Strafen indirekt sogar vom Steuerzahler beglichen? Berichte vom Wochenende legten nahe, der Staat fördere die „Letzte Generation“ finanziell. Die Welt am Sonntag titelte: „Straßenblockierer profitieren von Fördergeldern“. Andere Medien drehten die Geschichte nach.
Förderung der Blockierer mit Steuergeldern?
Richtig ist, daß die Organisation ein Konto nutzt, das der Verein Elinor ermöglicht. Dessen Projekt, Gruppenkonten unabhängig von Privatkonten anzubieten, hatte das Bundeswirtschaftsministerium bis April mit 156.420 Euro gefördert. Damit sollten junge Unternehmen unterstützt werden. Warum der Steuerzahler für eine solche Idee eine sechsstellige Summe bezahlen muß, ist in der Tat fragwürdig. Daraus, daß einer der Nutzer die „Letze Generation“ ist, abzuleiten, diese würde finanziell gefördert, scheint jedoch sehr konstruiert. Außerdem spart der Verein lediglich potentiell anfallende Kontoführungsgebühren bei Kreditinstituten.
Inzwischen hat die linksradikale Organisation laut Angaben der Landesregierung in Berlin inzwischen 149 Mal Straßen blockiert. In Hessen registrierten die Behörden 34, in Baden-Württemberg 17, in Bayern acht, in Sachsen fünf, in Brandenburg vier, in Nordrhein-Westfalen und Bremen je drei solcher Fälle. Diese Zahlen hat die Welt abgefragt. Demnach meldete Hamburg sogar 213 „Aktionen“ der Gruppe, worunter dort aber auch Versammlungen der „Letzten Generation“ fallen.
Ermittlungen nicht ausreichend für Anklage
In Berlin hat es laut Senatsjustizverwaltung neben den 17 Strafbefehlen bis Anfang Juli 175 Verfahren im Zusammenhang mit den Straßenblockaden gegeben. Allerdings seien die Ermittlungen der Polizei in keinem einzigen Fall ausreichend gewesen, so daß diese nacharbeiten müsse oder die Verfahren eingestellt werden. (fh)