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Mecklenburg-Vorpommern: Afghanischer Vergewaltiger bleibt im Land

Mecklenburg-Vorpommern: Afghanischer Vergewaltiger bleibt im Land

Mecklenburg-Vorpommern: Afghanischer Vergewaltiger bleibt im Land

Landeswappen von Mecklenburg-Vorpommern auf einer Polizeiuniform Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Jens Büttner
Landeswappen von Mecklenburg-Vorpommern auf einer Polizeiuniform Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Jens Büttner
Landeswappen von Mecklenburg-Vorpommern auf einer Polizeiuniform Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Jens Büttner
Mecklenburg-Vorpommern
 

Afghanischer Vergewaltiger bleibt im Land

Weil er zur Tatzeit selbst noch nicht volljährig war, wird ein afghanischer Kinderschänder nicht abgeschoben. Das liege am „Minderjährigenschutz“, begründet Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Pegel (SPD) den Fall. Dabei wäre eigentlich ein anderes Land für den Asylbewerber zuständig.
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SCHWERIN. Der afghanische Asylbewerber, der im Januar eine Elfjährige in Neustrelitz vergewaltigt hatte, ist immer noch im Land. Zur Begründung verwies Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Christian Pegel (SPD) auf den „besonderen Minderjährigenschutz innerhalb des Dublin-III-Abkommens“, berichtete der Nordkurier. Außerdem sei die Staatsangehörigkeit des verurteilten Sextäters nicht abschließend geklärt.

Der 16jährige war 2021 als sogenannter unbegleiteter Flüchtling eingereist und hatte einen Asylantrag gestellt, teilte die Landesregierung auf eine Anfrage der AfD-Fraktion mit. Über diesen werde derzeit beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entschieden. Zuvor habe er einen entsprechenden Antrag bereits in Bulgarien gestellt. Damit ist das osteuropäische Land eigentlich für das Verfahren zuständig.

Wegen der Vergewaltigung des Kindes hatte das Amtsgericht Waren den Afghanen zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Diese Entscheidung sorgte für Kritik. (ag)

Landeswappen von Mecklenburg-Vorpommern auf einer Polizeiuniform Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Jens Büttner
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