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Landtag Nordrhein-Westfalen: SPD: Gesetze dürfen nicht mit AfD-Stimmen zustande kommen

Landtag Nordrhein-Westfalen: SPD: Gesetze dürfen nicht mit AfD-Stimmen zustande kommen

Landtag Nordrhein-Westfalen: SPD: Gesetze dürfen nicht mit AfD-Stimmen zustande kommen

Landtag NRW
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Landtag von Nordrhein-Westfalen Foto: picture alliance/dpa
Landtag Nordrhein-Westfalen
 

SPD: Gesetze dürfen nicht mit AfD-Stimmen zustande kommen

Die SPD im Landtag von Nordrhein-Westfalen hat ein Verbot von Gesetzbeschlüssen gefordert, wenn diese nur mit den Stimmen der AfD die notwendige Mehrheit erhalten. Mit einem Eilantrag wollen die Sozialdemokraten „jegliche Form des Zusammenwirkens der Demokraten“ mit der AfD untersagen.
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DÜSSELDORF. Die SPD im Landtag von Nordrhein-Westfalen hat ein Verbot von Gesetzbeschlüssen gefordert, wenn diese nur mit den Stimmen der AfD die notwendige Mehrheit erhalten. Einen entsprechenden Eilantrag stellte die SPD am Montag im Düsseldorfer Landtag.

Mit dem Antrag soll sich der Landtag dazu bekennen, „daß es keine Zusammenarbeit und keine wie auch immer geartete Form des Zusammenwirkens der Demokraten mit der AfD im Landtag von Nordrhein-Westfalen geben darf und wird“. Dazu zählt zum einen, daß die Wahl des Ministerpräsidenten niemals von den Stimmen der AfD abhängen dürfe. Und zum anderen: „Ebenso darf es keine Gesetzesbeschlüsse im hiesigen Landtag geben, die nur durch die Stimmen von AfD-Abgeordneteneine Mehrheit gefunden haben.“

„Schnelles und klares Bekenntnis“

Angesichts der aufgeheizten Stimmung im Land brauche es ein schnelles und klares Bekenntnis des Landtags, begründete die SPD ihr Anliegen. „Die AfD darf für keine demokratische Partei und Fraktion in Nordrhein-Westfalen eine Machtoption welcher Art auch immer darstellen. Das ist eine Grundfrage des demokratischen Selbstverständnisses.“

In dieser Sitzungswoche wird der Antrag jedoch nicht zur Abstimmung kommen. Der Präsident hat im Einvernehmen mit dem Präsidium entschieden, keinen Eilantrag für diese Plenarwoche zuzulassen“, teilte ein Sprecher des Landtags auf Nachfrage der JUNGEN FREIHEIT mit.

Unklar ist, wie sich die Forderung der SPD mit der Landesverfassung vereinbaren läßt. Diese sichert den Abgeordneten ein freies Mandat zu. In der Landesverfassung Nordrhein-Westfalen heißt es hierzu: „Die Abgeordneten stimmen nach ihrer freien, nur durch die Rücksicht auf das Wohl des Landes Nordrhein-Westfalen bestimmten Überzeugung; sie sind an Aufträge nicht gebunden. (krk)

Landtag von Nordrhein-Westfalen Foto: picture alliance/dpa
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