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Bundesverfassungsgericht: BND-Überwachung im Ausland verstößt gegen Grundrechte

Bundesverfassungsgericht: BND-Überwachung im Ausland verstößt gegen Grundrechte

Bundesverfassungsgericht: BND-Überwachung im Ausland verstößt gegen Grundrechte

Bundesverfassungsgericht gibt Klage gegen BND-Befugnisse statt.
Bundesverfassungsgericht gibt Klage gegen BND-Befugnisse statt.
Bundesverfassungsgericht gibt Klage gegen BND-Befugnisse statt. Foto: Uli Deck/dpa
Bundesverfassungsgericht
 

BND-Überwachung im Ausland verstößt gegen Grundrechte

Das Bundesverfassungsgericht hat die grundlose Überwachung durch den Bundesnachrichtendienst (BND) im Ausland für rechtswidrig erklärt. Der BND müsse das Fernmeldegeheimnis und die Pressefreiheit auch im Ausland wahren, entschied das BVG am Dienstag.
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KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht hat die grundlose Überwachung durch den Bundesnachrichtendienst (BND) im Ausland für rechtswidrig erklärt. Der BND müsse das Fernmeldegeheimnis und die Pressefreiheit auch im Ausland wahren, entschied das Gericht am Dienstag. Die Grundrechte gälten demnach auch für Ausländer und nicht allein auf deutschem Boden. Das 2016 novellierte BND-Gesetz sei aus formalen und inhaltlichen Gründen verfassungswidrig, sagte der designierte Gerichtspräsident Stephan Harbath laut ZDF. Bis 2021 soll die Regelung geändert werden.

Die Organisation „Reporter ohne Grenzen“ und die „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ sowie überwiegend ausländische Journalisten hatten gegen das 2017 in Kraft getretene Gesetz geklagt, da es dem Nachrichtendienst ermöglichte, im Ausland Daten zu erheben, auszuwerten und zu speichern sowie mit ausländischen Geheimdiensten zusammenzuarbeiten. Journalisten, deren Kommunikationswege gesetzlich geschützt sind, befürchteten beispielsweise die Nachverfolgung ihrer Quellen. „Es wäre leichtsinnig, einfach darauf zu vertrauen, daß eine Demokratie wie Deutschland immer auf der Seite der Grundrechte steht“, sagte eine der Klägerinnen, die aserbaidschanische Journalistin Khadija Isamyilova, der Süddeutschen Zeitung.

Mit der Vorschrift zur „Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung“ war es dem BND erlaubt, ohne speziellen Verdacht große Datenströme nach relevanten Informationen zu durchsuchen, etwa nach Mailadressen oder Telefonnummern. Deutsche Staatsbürger sind durch das Grundgesetz davor geschützt, weshalb deren Informationen bei solchen Aktivitäten nach Möglichkeit ausgefiltert werden. „Ein Geheimdienst, der die Demokratie schützen soll, darf nicht wichtige demokratische Grundwerte mit Füßen treten“, sagte der Vorsitzende des Deutschen Journalistenverbands Frank Überall laut dem DLF. Das Urteil sei „ein Sieg für die Pressefreiheit auf ganzer Linie“. (hr)

Bundesverfassungsgericht gibt Klage gegen BND-Befugnisse statt. Foto: Uli Deck/dpa
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