BERLIN. Eine Mitgliedschaft in der AfD läßt nicht automatisch auf mangelnde Verfassungstreue eines Beamten schließen. Eine „vertiefte Prüfung“ des Bundesinnenministeriums habe die bisherige Einschätzung bestätigt, berichtet die Welt.
„Die reine Zugehörigkeit einer Beamtin oder eines Beamten zu einer Partei oder Organisation, deren Verfassungsfeindlichkeit nicht festgestellt wurde, die aber von den Verfassungsschutzbehörden als Prüffall oder Verdachtsfall behandelt werden, ist beamtenrechtlich ohne Relevanz“, sagte ein Sprecher. Die bereits existierenden „beamten- und disziplinarrechtlichen Vorkehrungen“ gegen eine „extremistische Aushöhlung des öffentlichen Dienstes“ funktionierten.
Seehofer leitete Überprüfung ein
Es komme nicht auf die Zugehörigkeit zu einer Gruppe an, sondern auf das „konkrete Verhalten“. Hintergrund ist die mittlerweile gerichtlich untersagte Ankündigung des Verfassungsschutzes, die AfD als Prüffall einzustufen.
Daraufhin hatte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) eine Extremismus-Überprüfung von Beamten eingeleitet. Seehofer sagte damals, im Mittelpunkt der Untersuchung stünden mögliche Rechts- wie Linksextremisten gleichermaßen. Das Vorgehen sei „unabhängig von der jüngsten AfD-Entscheidung des Bundesamts für Verfassungsschutz“, betonte er. (tb)