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Nach Rechtsstreit: Verfassungsschutz akzeptiert „Prüffall“-Urteil zur AfD

Nach Rechtsstreit: Verfassungsschutz akzeptiert „Prüffall“-Urteil zur AfD

Nach Rechtsstreit: Verfassungsschutz akzeptiert „Prüffall“-Urteil zur AfD

Thomas Haldenwang
Thomas Haldenwang
Verfassungsschutzchef Thomas Haldenwang Foto: picture alliance/Oliver Berg/dpa
Nach Rechtsstreit
 

Verfassungsschutz akzeptiert „Prüffall“-Urteil zur AfD

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat ein Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts akzeptiert, wonach die AfD nicht mehr öffentlich als „Prüffall“ bezeichnet werden darf. AfD-Bundeschef Jörg Meuthen zeigte sich erfreut.
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BERLIN. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat ein Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts akzeptiert, wonach die AfD nicht mehr öffentlich als „Prüffall“ bezeichnet werden darf. „Das BfV konzentriert sich auf die vorrangige Aufgabe, die ich darin sehe, die Aktivitäten der unter Extremismusverdacht stehenden Teilorganisationen „Der Flügel“ und „Junge Alternative“ zu beobachten“, sagte Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang am Freitag der Nachrichtenagentur dpa.

Rechtsfragen zur Reichweite der Öffentlichkeitsarbeit des BfV dürften nicht weiter „vom eigentlichen Thema ablenken“. Das Kölner Gericht hatte im Februar die Öffentlichmachung des Prüffalls als „rechtswidrig und auch unverhältnismäßig“ eingestuft.

Der AfD-Bundesvorsitzende Jörg Meuthen freute sich, daß der Verfassungsschutz „erkannt hat, mit der öffentlichen Einordnung der AfD als Prüffall ein Eigentor geschossen“ zu haben. „Er wird sich zukünftig hoffentlich nicht mehr politisch instrumentalisieren lassen.“ (tb)

Verfassungsschutzchef Thomas Haldenwang Foto: picture alliance/Oliver Berg/dpa
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