Anzeige
Anzeige

Twitter-Stellenanzeige: Bundesbehörden dürfen AfD nicht mehr rechtsextrem nennen

Twitter-Stellenanzeige: Bundesbehörden dürfen AfD nicht mehr rechtsextrem nennen

Twitter-Stellenanzeige: Bundesbehörden dürfen AfD nicht mehr rechtsextrem nennen

AfD-Demonstration
AfD-Demonstration
AfD-Demonstration (Archivbild) Foto: picture alliance / Markus Scholz
Twitter-Stellenanzeige
 

Bundesbehörden dürfen AfD nicht mehr rechtsextrem nennen

Bundesbehörden dürfen die AfD nicht mehr als rechtsextrem bezeichnen. Der Bundesvorstand der Partei hat entsprechende Unterlassungsansprüche gegen die Bundesrepublik durchgesetzt. Hintergrund ist eine Stellenausschreibung des Bundeskriminalamts.
Anzeige

KÖLN. Bundesbehörden dürfen die AfD nicht mehr als rechtsextrem bezeichnen. Der Bundesvorstand der Partei hat entsprechende Unterlassungsansprüche gegen die Bundesrepublik durchgesetzt. Hintergrund ist eine Stellenausschreibung des Bundeskriminalamts (BKA), teilte der Kölner Anwalt Ralf Höcker am Donnerstag mit.

Die Behörde hatte auf dem Kurznachrichtendienst Twitter eine Stellenanzeige für einen „Sachbearbeiter zur Internetauswertung im Bereich Rechtsextremismus“ veröffentlicht. Die Anzeige wurde mit dem Twitter-Account der AfD bebildert.

„Aus Sicht des Lesers wurde somit der Twitter-Account der AfD als Beispiel für Rechtsextremismus herangezogen“, heißt es in einer Mitteilung des Anwalts. Obwohl die Stellenanzeige von Twitter-Nutzern umgehend als Verstoß gegen die Neutralitätspflicht des Staates kritisiert wurde, löschte das BKA die Anzeige zunächst nicht.

Unterlassungsschuldner ist die Bundesrepublik Deutschland

„Vertraglicher Unterlassungsschuldner ist die Bundesrepublik Deutschland. Weder die Kanzlerin, noch ihre Minister oder die Bundesbehörden dürfen die AfD als rechtsextrem benennen, egal ob in Stellenanzeigen oder anderswo“, sagte Anwalt Carsten Brennecke, der den Fall betreut hatte.

Die Bundesrepublik müsse außerdem sicherstellen, daß alle Bundesbehörden hierüber offiziell informiert werden, damit es zu keinen weiteren Rechtsverletzungen kommt. Anderenfalls werde eine Vertragsstrafe fällig. (ls)

AfD-Demonstration (Archivbild) Foto: picture alliance / Markus Scholz
Anzeige
Anzeige

Der nächste Beitrag