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Rechte Gewalt: Ausreisepflichtige Opfer von Haßkriminalität dürfen in Berlin bleiben

Rechte Gewalt: Ausreisepflichtige Opfer von Haßkriminalität dürfen in Berlin bleiben

Rechte Gewalt: Ausreisepflichtige Opfer von Haßkriminalität dürfen in Berlin bleiben

Andreas Geisel (SPD)
Andreas Geisel (SPD)
Andreas Geisel (SPD): Seine Ausländerbehörde schiebt Opfer von Haßkriminalität nicht mehr ab Foto: dpa
Rechte Gewalt
 

Ausreisepflichtige Opfer von Haßkriminalität dürfen in Berlin bleiben

Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) hat ausreisepflichtigen Ausländern ein Bleiberecht in Aussicht gestellt, wenn sie Opfer rechter Haßkriminalität werden. Das kündigte Geisel am Dienstag an. Er habe die Ausländerbehörde angewiesen, Betroffene und ihre nahen Familienangehörigen für die Dauer des Strafverfahrens zu dulden.
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Weißmann, Reich, Republik, Nachkriegsrechte

BERLIN. Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) hat ausreisepflichtigen Ausländern ein Bleiberecht in Aussicht gestellt, wenn sie Opfer rechter Haßkriminalität werden. Das kündigte Geisel am Dienstag zur Innenministerkonferenz in Dresden an. Er habe die Ausländerbehörde angewiesen, Betroffene und ihre nahen Familienangehörigen für die Dauer des Strafverfahrens zu dulden, berichtet der RBB.

Anschließend könnten sie durch ein Härtefallverfahren eine Aufenthaltserlaubnis bekommen. „Den Tätern muß klar gemacht werden, daß ihre Straftaten zu nichts führen und genau das Gegenteil dessen bewirken, was sie vielleicht im Kopf haben“, sagte Geisel. „Menschen, die durch Gewalt aus unserem Land vertrieben werden sollten, können statt dessen bleiben.“

Betroffene dürfen nicht vorbestraft sein

Die Regelung gelte für „Opfer von Gewaltstraftaten im Zusammenhang mit Haßkriminalität mit erheblichen Folgen“. Bedingung dafür ist, daß sie vorher nicht rechtskräftig verurteilt oder von der Polizei als besonders gefährlich eingeschätzt wurden.

Unter Haßkriminalität sind jene Straftaten zusammengefaßt, die durch Vorurteile motiviert sind. Dazu zählen unter anderem fremdenfeindliche, sexistische, antisemitische, islamfeindliche und homosexuellenfeindliche Delikte. Zu Gewaltstraftaten werden versuchte Tötung, Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Raub, Erpressung und versuche Sexualdelikte gezählt.

Als erstes Bundesland hatte Brandenburg im Januar dieses Jahres angekündigt, abgelehnte Asylbewerber, die Opfer rechter Gewalt wurden, nicht mehr abzuschieben. Das Innenministerium erteilte bereits vor Weihnachten einen entsprechenden Erlaß an die zuständigen Ausländerbehörden, der nun im Internet veröffentlicht wurde. (ls)

Andreas Geisel (SPD): Seine Ausländerbehörde schiebt Opfer von Haßkriminalität nicht mehr ab Foto: dpa
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