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Generalbundesanwalt übernahm Ermittlungen: Angriff am Holocaust-Mahnmal: Lange Haftstrafe für syrischen Messerstecher

Generalbundesanwalt übernahm Ermittlungen: Angriff am Holocaust-Mahnmal: Lange Haftstrafe für syrischen Messerstecher

Generalbundesanwalt übernahm Ermittlungen: Angriff am Holocaust-Mahnmal: Lange Haftstrafe für syrischen Messerstecher

Polizisten nehmen den jetzt verurteilen syrischen Messerstecher fest- Lange Haftstrafe.
Polizisten nehmen den jetzt verurteilen syrischen Messerstecher fest- Lange Haftstrafe.
Der syrische Attentäter nach seiner Festnahme: 13 Jahre Haft. Foto: picture alliance / ASSOCIATED PRESS | Ebrahim Noroozi
Generalbundesanwalt übernahm Ermittlungen
 

Angriff am Holocaust-Mahnmal: Lange Haftstrafe für syrischen Messerstecher

Hinterrücks und heimtückisch attackiert ein Syrer im Februar 2025 am Holocaust-Mahnmal einen spanischen Touristen. Das Opfer überlebt nur knapp. Nun ist ein Urteil gegen den polizeibekannten, abgelehnten Asylbewerber gefallen.
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BERLIN. Das Berliner Kammergericht hat einen Syrer, der einen spanischen Touristen im Februar 2025 am Berliner Holocaust-Mahnmal mit einem 14cm langen Messer attackiert und schwer verletzt hatte (JF berichtete), zu 13 Jahren Haft verurteilt. Das Gericht bewertete die Tat als versuchten Mord, berichtet die Bild-Zeitung. Wassim Al M. hatte während der Tat „Allahu Akbar“ gerufen.

Vor der Tat hatte der Syrer, der trotz abgelehntem Asylantrag weiter in der Bundesrepublik bleiben durfte, versucht, Kontakt zur Terrorgruppe „Islamischer Staat“ aufzunehmen (JF berichtete). Der Spanier überlebte den Angriff nur knapp und mußte mehrere Tage in ein künstliches Koma versetzt werden. Der damals 19jährige Syrer wurde unweit des Tatorts festgenommen.

Täter war bereits polizeibekannt

Die Ermittlungen in dem Fall hatte der Generalbundesanwalt übernommen. Bei seinem Angriff habe Wassim Al M. „aus einer radikal-islamistischen und antisemitischen Überzeugung heraus gehandelt, die sich gegen die freiheitliche Gesellschaftsform in Deutschland richtet“, teilte die Ermittler mit. Er habe versucht, einen Menschen heimtückisch und aus „niedrigen Beweggründen“ zu töten. Dementsprechend sei die Tat geeignet gewesen, die innere Sicherheit des Landes zu beeinträchtigen.

Vor seiner Tat war der Syrer in Sachen bereits polizeibekannt. Bei den Delikten habe es sich um „einfache Straftaten der allgemeinen Kriminalität“ gehandelt. Die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte von einem „abscheulichen und brutalen Verbrechen“ gesprochen. Sie versprach damals, mehr Gewalttäter nach Syrien abzuschieben. (ho)

Der syrische Attentäter nach seiner Festnahme: 13 Jahre Haft. Foto: picture alliance / ASSOCIATED PRESS | Ebrahim Noroozi
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