WEIMAR. Der Thüringer Migrations- und Justizminister Dieter Lauinger (Grüne) hat am Mittwoch eine Niederlage gegen die AfD vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof erlitten. Lauinger habe laut Urteil gegen seine Neutralitätspflicht als Vertreter der Landesregierung verstoßen. In einer Pressemitteilung hatte er im vergangenen Oktober die Bürger vor der Teilnahme an einer Demonstration der AfD gewarnt.
Die AfD sah dadurch ihr Recht auf Versammlungsfreiheit und Chancengleichheit verletzt und klagte. Der Minister muß nun die betreffende Aussage zurückziehen und von der Webseite des Ministeriums entfernen.
Höcke: Justizminister „fehl am Platze“
Der AfD-Fraktionsvorsitzende im Thüringer Landtag, Björn Höcke, zeigte sich erfreut über die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes: „Dieses Urteil ist ein Sieg für den Rechtsstaat, darüber hinaus hat es Signalwirkung.“ Er hoffe, daß auch andere Amtsträger der Exekutive wie Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), Vizekanzler Sigmar Gabriel (SPD) oder Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) nun daraus die richtigen Konsequenzen ziehen und das Neutralitätsgebot künftig achteten und ihr undemokratisches Verhalten änderten.
Für Höcke ist Lauinger „fehl am Platze“ des Justizministers. „Er hat versucht, unsere Demonstrationen durch seine Äußerungen zu boykottieren, er hat die AfD diffamiert, er hat in die Rechte der Opposition eingegriffen und er hat versucht, unsere Bevölkerung zu spalten.“ So gehe „kein demokratisch und rechtsstaatlich denkender Mensch vor“, kritisierte Höcke.
Einen ähnlichen Fall hatte es im vergangenen November gegeben. Damals hatte das Bundesverfassungsgericht Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) verpflichtet, eine Pressemitteilung von der Webseite ihres Ministeriums zu löschen, in der sie die AfD attackiert hatte. (gb)