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Waffenbesitz: Dem Volk vertrauen

Waffenbesitz: Dem Volk vertrauen

Waffenbesitz: Dem Volk vertrauen

Knabenschießen
Knabenschießen
Mädchen mit Sturmgewehr beim traditionellen Schweizer Knabenschießen: Demokratien haben liberale Waffengesetze – Diktaturen nicht Foto: Picture-Alliance / KEYSTONE
Waffenbesitz
 

Dem Volk vertrauen

Terror wird nicht bekämpft, indem man rechtstreue Bürger gängelt. Freiheitliche Rechtsstaaten haben ein liberales Waffengesetz. Nur Diktatoren entwaffnen ihr Volk. Ein Kommentar von Walter Schulz.
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Nur fünf Tage nach den blutigen Terrorattacken in Paris, am 18. November 2015, legte die Europäische Kommission einen Entwurf zur Änderung der EU-Feuerwaffenrichtlinie vor. Er richtet sich fast ausschließlich gegen die legal Waffen besitzenden Jäger, Sportschützen und Waffensammler. Damit geht dieser Vorschlag schon grundsätzlich am eigentlichen Problem – dem gesetzeswidrigen Waffenbesitz, dem illegalen Handel und illegalen Transfer innerhalb der Europäischen Union – vorbei und erscheint ungeeignet, den eigentlich gemeinten Terrorismus zu bekämpfen.

Die europäische Feuerwaffenrichtlinie ist von ihrem Ursprung her geschaffen, um den rechtmäßigen Privatbesitz, Handel und Transfer von zivilen Schußwaffen in einem Europa offener Grenzen unter Berücksichtigung von berechtigten Sicherheitsinteressen zu gewährleisten. Dieses Instrument jetzt zum Mittel der Terrorbekämpfung schärfen zu wollen, ist schon vom Ansatz verfehlt.

Verschwindend geringe Rolle bei Gewaltkriminalität

Nach allen bisher vorliegenden und veröffentlichten Erkenntnissen wurde keine einzige legal besessene oder aus legalem Besitz stammende Schußwaffe zur Ausübung dieser Gewalttaten verwendet. Ausschließlich handelte es sich um Kriegswaffen aus alten Armeebeständen, die illegal in die Europäische Union eingeführt und ohne Erlaubnis über die Binnengrenzen der Union transferiert wurden.

Der Polizeilichen Kriminalstatistik und dem Bundeslagebild Waffenkriminalität zufolge spielen legal besessene Schußwaffen nur eine verschwindend geringe Rolle bei Gewaltkriminalität. Auch das Bundesministerium des Inneren erklärt noch in seinem Bericht an die Innenministerkonferenz der Bundesländer vom 13. Oktober 2014, daß man keinen Grund sehe, den Ausschluß weiterer Waffen vom sportlichen Schießen zu betreiben. Ein meßbarer Sicherheitszuwachs sei von einer solchen Regelung nicht zu erwarten.

Realitätsfremde Pläne der EU-Kommission

Vereinfacht ausgedrückt heißt das: Terroristen und sonstige Schwerverbrecher halten sich nicht an Gesetze, sie beschaffen und besitzen ihre Tatwaffen illegal. Dagegen müssen Sportschützen, Jäger und Waffensammler ein aufwendiges Prüfungs- und Genehmigungsverfahren durchlaufen, bevor sie sich ihre Waffen beschaffen können.

Angesichts dieses strengen Waffengesetzes sind die Pläne der EU-Kommission realitätsfremd. So sehen die Pläne regelmäßige medizinische Tests von Legalwaffenbesitzern vor. Was aber haben vor dem Hintergrund der terroristischen Bedrohungslage medizinische Checks von Sportschützen und Jägern mit der Sache zu tun? Nichts!

Für Terroristen uninteressante Schikanen

Weiterhin sollen den Kommissionsplänen zufolge halbautomatische Waffen, die vollautomatischen ähnlich sehen, verboten werden. Die Fakten: Auch diese Waffen spielen in der Schußwaffenkriminalität keine Rolle. Vielmehr üben damit Sportschützen seit vielen Jahren in zahlreichen vom Bundesverwaltungsamt zugelassenen Schießsportdisziplinen ihren Sport aus.

Als weitere Schikane für rechtstreue Waffenbesitzer, die Terroristen wohl kaum interessieren dürfte, sehen die Kommissionspläne eine zeitliche Beschränkung der waffenrechtlichen Erlaubnis vor. Diese Erlaubnis kann bei Jägern ohnehin bei Verlängerung des Jagdscheines überprüft werden, was spätestens alle drei Jahre geschieht. Und Schützenvereine sind gesetzlich verpflichtet, Austritte von Mitgliedern der zuständigen Waffenbehörde zu melden. Diese greift dann mit entsprechenden waffenrechtlichen Maßnahmen ein.

Kriminelle kaufen nicht legal

An den Realitäten vorbei zielt auch das geplante Verbot des Internethandels mit Waffen. Legalwaffenbesitzer nutzen das Internet, um im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, Waffen zu kaufen und zu verkaufen. Dies geschieht ausschließlich an erwerbsberechtigte Personen, die sich entsprechend ausweisen müssen.

Der legale Handel von Waffen und Waffenteilen im Internet hat nichts mit dem illegalen Handel zu tun. Organisierte Kriminelle kaufen nicht im legalen gewerblichen Online-Handel ein. Es gibt einen großen Online-Schwarzmarkt, das sogenannte Darknet, der nicht von Google auffindbar ist und nicht systematisch überwacht werden kann.

Vorstoß lag bereits in der Schublade

Eine realistische Überprüfung der Fakten entlarvt die Vorschläge der EU-Kommission als wirkungsloses Instrumentarium gegen den Terrorismus. Sie erscheinen vielmehr als Instrumentalisierung der schrecklichen Verbrechen von Paris zur Rechtfertigung von gesetzgeberischem Aktionismus, der die Rechte von Sportschützen, Jägern und Waffensammlern mißachtet, den Schießsport und die Jagd nahezu unmöglich macht, dabei aber keinen Sicherheitsgewinn bietet.

Die Tatsache, daß diese Vorschläge nur wenige Tage nach den Terrorattacken von Paris präsentiert wurden, weist darauf hin, daß sie schon länger in den Schubladen der Kommission schlummerten und man jetzt eine günstige Gelegenheit zur Präsentation sah. Möglicherweise geht es der EU-Kommission einmal mehr darum, nationale Gesetze EU-weit zu vereinheitlichen und die gesetzgeberische Souveränität der Einzelstaaten weiter auszuhöhlen.

Wie dem auch sei: Sollten die Kommissionsvorschläge Eingang ins deutsche Waffenrecht finden, so wäre das ein deutlicher Beleg dafür, daß wir auf dem Weg in den Obrigkeitsstaat weit vorangeschritten sind. Denn ein freiheitlicher Rechtsstaat hat ein liberales Waffengesetz, wie das Beispiel Schweiz zeigt. Hier ist es jedem rechtstreuen Bürger möglich, Waffen zu besitzen. Diktatoren entwaffnen ihr Volk; in freiheitlichen Demokratien vertrauen die Regierenden ihrem Volk.

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Walter Schulz ist Geschäftsführer und Chefredakteur des Deutschen Waffenjournals.

JF 06/16

Mädchen mit Sturmgewehr beim traditionellen Schweizer Knabenschießen: Demokratien haben liberale Waffengesetze – Diktaturen nicht Foto: Picture-Alliance / KEYSTONE
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