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Atom-Ausstieg: Schadensersatzklage von EnBW abgewiesen

Atom-Ausstieg: Schadensersatzklage von EnBW abgewiesen

Atom-Ausstieg: Schadensersatzklage von EnBW abgewiesen

Atomkraft
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Kontrollzentrum des von EnBW betriebenen Atomkraftwerkes Neckarwestheim Foto: picture alliance / dpa
Atom-Ausstieg
 

Schadensersatzklage von EnBW abgewiesen

Der Energieversorger EnBW ist mit seiner Schadensersatzklage wegen des Atom-Ausstieges vor dem Landgericht Bonn gescheitert. Das Unternehmen hätte nach Ansicht der Richter zuvor gegen die Zwangsabschaltung im März 2011 klagen müssen.
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BONN. Der Energieversorger EnBW ist mit seiner Schadensersatzklage wegen des Atom-Ausstieges vor dem Landgericht Bonn gescheitert. Das Unternehmen habe darauf verzichtet, gegen die im März 2011 erzwungene Abschaltung zu klagen, urteilte die Zivilkammer des Gerichtes. Dabei hätte eine Klage Aussicht auf Erfolg und aufschiebende Wirkung gehabt, gibt die Nachrichtenagentur dpa das Urteil wieder. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.

Das Landgericht betonte, ohne konkrete Anhaltspunkte für mögliche Gefahren sei die Anordnung laut Gesetz nicht gerechtfertigt gewesen. Der Rechtsvertreter von EnBW argumentierte dagegen, innerhalb der geforderten drei Monate sei es unmöglich gewesen, eine Rücknahme zu erwirken. Den wirtschaftlichen Schaden für die Zwangsabschaltung seiner beiden Atomkraftwerke beziffert EnBW auf rund 261 Millionen Euro.

Neben EnBW klagen auch die Energieunternehmen Eon, RWE und Vattenfall. Unter dem Eindruck des Reaktorunfalls in Japan 2011 hatten Bund und Länder insgesamt acht Atomkraftwerke innerhalb weniger Wochen abschalten lassen. Eine Schätzung der Welt kalkuliert die dabei entstandenen Verluste der betroffenen Energiekonzerne auf bis zu fünfzehn Milliarden Euro. Eon, RWE und Vattenfall klagen darüber hinaus noch grundsätzlich vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den Atomausstieg. (FA)

Kontrollzentrum des von EnBW betriebenen Atomkraftwerkes Neckarwestheim Foto: picture alliance / dpa
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