LEIPZIG. Das Bundesverwaltungsgericht hat erneut den Rundfunkbeitrag für verfassungsgemäß erklärt und damit die Klage mehrerer Privatpersonen abgewiesen. Der pro Haushalt erhobene Beitrag sei keine Steuer, entschied der 6. Senat am Mittwoch. Damit folgte er einem Grundsatzurteil vom März.
Mehrere Inhaber einer Wohnung, die entweder kein Rundfunkempfangsgerät oder nur ein Radio besitzen, hatten geklagt. Ihrer Ansicht nach sei es unangemessen, daß sie trotzdem den einheitlichen Rundfunkbeitrag von derzeit 17,50 Euro pro Monat zahlen müssen.
Kläger sehen Gebühr als Steuer
Im März hatte das Gericht bereits die Klage mehrerer Personen abgewiesen. Auch wer keinen Fernseher und kein Radio besitzt, muß die 2013 eingeführte Haushaltsabgabe bezahlen, urteilten Richter. Die alte Rundfunkgebührordnung sah vor, daß Privatleute ohne Fernseher oder Radio von der monatlichen Gebühr befreit waren oder nur einen ermäßigten Satz entrichten mußten.
Der neue Rundfunkbeitrag wird mit einem Monatsbeitrag von 17,50 Euro pauschal erhoben. Nach Ansicht der Kläger handele es sich um eine Steuer, da jeder Inhaber und Mieter einer Wohnung zur Zahlung verpflichtet ist, auch wenn sie weder Fernseher noch Radio besitzen. Für eine solche Steuer hätten die Bundesländer aber keine Kompetenz. (ls)