LEIPZIG. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Donnerstag ein Grundsatzurteil zur staatlichen Neutralität im Kampf gegen die AfD gefällt. Das Gericht erlaubte es der Stadt Nürnberg, vorerst Mitglied im Netzwerk „Allianz gegen Rechtsextremismus“ zu bleiben. Allerdings drückten sich die Richter um ein eindeutiges Urteil.
Der AfD-Kreisverband Nürnberg/Schwabach hatte gegen die Mitgliedschaft der Stadt in dem Netzwerk geklagt, weil sich dieses wiederholt gegen die AfD geäußert hatte. Mit ihrer Mitgliedschaft verstoße die Stadt Nürnberg daher gegen die staatliche Neutralitätspflicht, argumentierte der Kreisverband.
Das Bundesverwaltungsgericht sieht das nicht so eindeutig, nachdem zuletzt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof geurteilt hatte, die Stadt müsse aus der Allianz austreten. Dorthin haben die Richter das Verfahren nun zurückverwiesen. Der juristische Streit um die Mitgliedschaft der Stadt geht also in die nächste Runde.
Geht es darum, der AfD zu schaden?
Die Vorsitzende Bundesverwaltungsrichterin Ulla Held-Daab begründete das Urteil damit, dass ein Austritt der Stadt nur dann gerechtfertigt wäre, wenn ihr kritische Äußerungen der Allianz als ihre eigenen zuzurechnen seien. Daher muss der Bayerische Verwaltungsgerichtshof nun prüfen, ob der Hauptzweck des Netzwerkes darin besteht, der AfD im politischen Wettbewerb Nachteile zuzufügen. Zudem soll er überprüfen, ob die Stadt Nürnberg einen lenkenden Einfluss auf die Allianz habe und Aktionen gegen die Partei gezielt unterstütze.
Ob Städte oder Gemeinden Mitglied in privatrechtlich organisierten Vereinigungen sein dürfen, die sich kritisch über eine politische Partei äußern, war bislang unklar. Das Urteil ist die erste höchstrichterliche Entscheidung in dieser Frage, bringt aber noch keine endgültige Klarheit.
Neutralität? Allianz erhält Steuergeld
Die „Allianz gegen Rechtsextremismus“ wurde 2009 unter anderem auf Initiative des Menschenrechtsbüros der Stadt Nürnberg gegründet. Ihr gehören nach eigenen Angaben 164 Städte, Gemeinden und Landkreise sowie 358 „zivilgesellschaftliche“ Organisationen an. Im Vorfeld der bayerischen Kommunalwahl am 8. März hatte die Allianz die Kampagne „Demokratie. Ohne Alternative! Deine Stimme gegen Rechtsextremismus“ durchgeführt und sich damit einmal mehr gegen die AfD positioniert.

Die Allianz wird auf unterschiedlichen Wegen mit Steuergeld gefördert. So gab die Stadt Nürnberg auf Anfrage der JUNGEN FREIHEIT an, sie leiste zwar keine unmittelbare Zahlung an das Netzwerk. Allerdings unterstütze die Stadt den „Verein zur Förderung demokratischer Werte in der Metropolregion Nürnberg“ seit 2024 mit einem jährlichen Zuschuss von 30.000 Euro. Der Verein finanziert die „Allianz gegen Rechtsextremismus“.
Auch die Metropolregion Nürnberg, ein Zusammenschluss von 23 Landkreisen und elf Städten, unterstützt den Verein jährlich mit 10.000 Euro, wie die JF auf Anfrage erfuhr. Hinzu kommen Zahlungen vom Bezirk Mittelfranken. Dieser legte auf JF-Anfrage dar, die „Allianz gegen Rechtsextremismus“ seit 2022 mit insgesamt 23.000 Euro unterstützt zu haben. Für das laufende Jahr 2026 sei im Haushalt eine Unterstützung von 6.500 Euro vorgesehen.
Rechtsstreit läuft seit 2022
Der AfD-Kreisverband Nürnberg/Schwabach hatte ursprünglich bereits 2022 gegen die Mitgliedschaft der Stadt Nürnberg in dem Netzwerk geklagt. Seinerzeit wies das Verwaltungsgericht Ansbach die Klage ab, woraufhin der AfD-Kreisverband Berufung einlegte.
In zweiter Instanz gab der Bayerische Verwaltungsgerichtshof der AfD dann recht und stellte in seinem Urteil 2024 fest, die „Allianz gegen Rechtsextremismus“ habe „in zahlreichen öffentlichen Äußerungen ihre entschiedene Ablehnung“ gegen die AfD zum Ausdruck gebracht. Die Stadt Nürnberg greife deshalb mit ihrer Mitgliedschaft in der Allianz „mittelbar in den Prozess der demokratischen Meinungs- und Willensbildung ein“ und verstoße damit gegen ihre Neutralitätspflicht (JF berichtete). Beim Bundesverwaltungsgericht landete der Fall nun, weil die Stadt Nürnberg Revision gegen das Urteil von 2024 eingelegt hatte. (dh/fh)






