BERLIN. Ausländer, die hilfsbedürftige Familienangehörige in ihrer Heimat unterstützen, verursachen offenbar Steuerausfälle in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro. Möglich macht dies laut Bild-Zeitung ein Steuerschlupfloch, durch das finanzielle Hilfen für bedürftige Angehörige bei der Einkommenssteuer als „außergewöhnliche Belastung“ geltend gemacht werden können, und zwar bis zu 8.004 Euro pro Person.
Möglich ist das auch für Familienangehörigen im Ausland. Wer einen hilfsbedürftigen Verwandten in der Türkei unterstützt, kann zum Beispiel bis zu 4.002 Euro geltend machen. Zwar müssen die Hilfeleistungen nachwiesen werden, doch ist eine Überprüfung von Auslandsfällen nur schwer möglich. Insgesamt entsteht den deutschen Finanzbehörden dadurch ein jährlicher Steuerausfall in Höhe von 400 Millionen Euro.
Unionspolitiker wollen Regelung abschaffen
Der stellvertretende Vorsitzende der Deutschen Steuergewerkschaft, Manfred Lehmann, kritisierte, der Gesetzgeber müsse sich die Frage stellen, ob sich der deutsche Steuerzahler an der Unterstützung Bedürftiger im Ausland beteiligen soll. Dabei komme es „immer wieder zu Mißverständnissen und Steuermißbrauch“, warnte Lehmann gegenüber dem Blatt.
Auch aus der Politik kam Kritik: Der CSU-Finanzexperte im Bundestag, Hans Michelbach, forderte, den Steuerabzug von Hilfen für Bedürftige im Ausland abzuschaffen, weil er zu mißbrauchsanfällig sei. Ähnlich äußerte sich der hessische Finanzminister Thomas Schäfer (CDU): „Dieser Steuermißbrauch gehört auch deshalb abgestellt, um für alle Steuerbürger – gleich welcher Nationalität – in unserem Land Gerechtigkeit herzustellen.“ (krk)