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Schuldenkrise: Einführung des ESM wird verschoben

Schuldenkrise: Einführung des ESM wird verschoben

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Einführung des ESM wird verschoben

Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) soll erst im Juli von Deutschland ratifiziert. Wie die JUNGE FREIHEIT aus Regierungskreisen erfahren hat, wird die Euro-Rettung damit zur juristischen Wackelpartie. Ursprünglich sollte der ESM ab dem 1. Juli gelten.
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Die Europafahne auf dem Reichstag Foto: RG

BERLIN. Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) soll erst im Juli von Deutschland ratifiziert. Wie die JUNGE FREIHEIT aus Regierungskreisen erfahren hat, wird die Euro-Rettung damit zur juristischen Wackelpartie. Ursprünglich sollte der ESM ab dem 1. Juli gelten.

Der ESM sollte eigentlich in dieser Woche im Deutschen Bundestag beschlossen werden. Doch der Termin wurde kurzfristig abgesagt. Der Grund sind die schwierigen Mehrheitsverhältnisse: Im Bundesrat hat die CDU/CSU/FDP-Regierung keine Mehrheit und ist auf die Unterstützung von SPD und Grünen angewiesen. Die Opposition will das Gesetz nachbessern, insbesondere auch deshalb, weil der ESM zusammen mit dem Fiskalpakt, den die Opposition ablehnt,  beschlossen werden soll.

Nach der ersten Verschiebung war spekuliert worden, daß das gesamte Gesetzgebungsvefahren noch im Juni abgeschlossen werden könnte. Dies sollte in der letzten Sitzungswoche im Juni geschehen. Die Sitzungswoche im Juli hingegen, eine sogenannte Reservewoche, war bereits abgesagt worden. Entweder findet diese Reservewoche im Juli nun doch statt, oder es gibt eine Sondersitzung des Bundestages, sobald alles ausverhandelt ist.

Zu dem lähmenden politischen Streit zwischen Regierung und Opposition kommt hinzu, daß noch nicht alle Details feststehen. Die genaue Parlamentsbeteiligung ist noch nicht geklärt. Am Donnerstag treffen sich die Koalitionsspitzen, um das weitere Vorgehen zu verhandeln.

Wie die JF erfahren hat, plant die Bundesregierung die Verschiebung der Ratifizierung in den Juli. Damit verschiebt sich der Start des ESM bis zu mindestens dem Tag, an dem das Gesetz ratifiziert wurde. Eine weitere Voraussetzung ist die Einzahlung von neunzig Prozent des Gründungskapitals und natürlich die Ratifizierung in allen anderen EU-Staaten, die Teil des ESM sein werden.

Die Verschiebung des ESM könnte wesentliche wirtschaftliche Folgen haben, wenn die in der EU kursierenden Befürchtungen einträten, daß Spanien in die Knie geht, bevor der ESM „funktionstüchtig“ ist. (rg)

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