Anzeige
Anzeige
ESN-Fraktion, Europa der souveränen Nationen

Europäischer Gerichtshof: Urteil: Deutschland darf schwerkriminelle EU-Ausländer abschieben

Europäischer Gerichtshof: Urteil: Deutschland darf schwerkriminelle EU-Ausländer abschieben

Europäischer Gerichtshof: Urteil: Deutschland darf schwerkriminelle EU-Ausländer abschieben

Bildschirmfoto_2012-05-22_um_17.45.04
Bildschirmfoto_2012-05-22_um_17.45.04
Europäischer Gerichtshof
 

Urteil: Deutschland darf schwerkriminelle EU-Ausländer abschieben

Deutschland darf EU-Ausländer auch dann abschieben, wenn diese seit mehr als zehn Jahren in der Bundesrepublik leben. Dies geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom Dienstag hervor, mit dem die Klage eines verurteilten italienischen Kinderschänders abgelehnt wurde.
Anzeige

Weihnachts-Abo, Weihnachtsbaum, Zeitungen

Bildschirmfoto_2012-05-22_um_17.45.04
Sitzung des Europäischen Gerichtshofes: EU-Ausländer dürfen abgeschoben werden Foto: Gerichtshof der Europäischen Union

LUXEMBURG. Deutschland darf EU-Ausländer auch dann abschieben, wenn diese seit mehr als zehn Jahren in der Bundesrepublik leben. Dies geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom Dienstag hervor, mit dem die Klage eines verurteilten italienischen Kinderschänders gegen seine Ausweisung abgelehnt wurde.

Die Richter betonten jedoch, eine Abschiebung setze voraus, daß der Verurteilte eine „tatsächliche und gegenwärtige Gefahr“ darstelle, die ein Grundinteresse des Staates berühre. Dabei stehe es den EU-Mitgliedsstaaten jedoch frei, Straftaten zu definieren, aus denen sich eine Gefahr für die Sicherheit der Bevölkerung ableiten ließe.

Klage eines Kinderschänders abgewiesen

Bei jeder Ausweisung müsse allerdings berücksichtigt werden, wie lange der Verurteilte bereits im Land lebt, ob er kulturell integriert sei und ob er Bindungen zu seinem Heimatland habe. EU-Ausländer dürfen nach geltendem Recht zudem nur abgeschoben werden, wenn sie eine „tatsächliche und gegenwärtige Gefahr“ darstellen. Dies sei im bei dem verurteilten Italieners der Fall gewesen.

Der Mann lebt seit 1987 in Deutschland und hat keinen Schul- und Berufsabschluß. Das Landgericht Köln verurteile ihn 2006 wegen sexuellen Mißbrauchs und Vergewaltigung eines zu Beginn der Taten acht Jahre alten Mädchens zu einer siebenjährigen Haftstrafe, die 2013 endet. (ho)

Anzeige
Anzeige

Der nächste Beitrag