STRASSBURG. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Rußland verurteilt, weil homosexuelle Paare dort nicht offiziell anerkannt werden. Rußland sei verpflichtet, „die Achtung des Privat- und Familienlebens der Antragsteller zu gewährleisten, indem es ihnen einen rechtlichen Rahmen bietet, der es ihnen ermöglicht, ihre Beziehungen anzuerkennen und nach innerstaatlichem Recht zu schützen“, teilte das Gericht mit. Geklagt hatten drei gleichgeschlechtliche Paare.
Die Richter lehnten Rußlands begründet ab, wonach das gesamtgesellschaftliche Interesse sein Vorgehen rechtfertige. Minderheitenrechte hingen nicht von der Akzeptanz durch die Mehrheit ab, betonte das Gericht. Zwar seien Staaten nicht ausdrücklich verpflichtet, gleichgeschlechtliche Paare formell anzuerkennen. Jedoch müßten sie einen rechtlichen Rahmen bieten, der Homo-Beziehungen absichere und schütze.
Homosexualität ist in Rußland nicht verboten. Eine Ehe kann aber nur zwischen einem Mann und einer Frau geschlossen werden. Dadurch fühlten sich die Kläger diskriminiert. (ag)