MÜNCHEN. Gegen den Publizisten Josef Kraus wird wegen des Anfangsverdachts der Verleumdung ermittelt. Das bestätigte die Staatsanwaltschaft Landshut auf Anfrage der JUNGEN FREIHEIT. Zuvor hatten zwei Polizeibeamte den Autor an seiner Wohnadresse aufgesucht und sich nach seiner Identität sowie der Autorschaft eines Artikels über den BR-Rundfunkrat Hamado Dipama erkundigt.
In einem Beitrag vom 24. September 2025 mit dem Titel „Abgelehnter Asylbewerber als Strippenzieher seit acht Jahren im BR-Rundfunkrat“ bei Tichys Einblick setzte sich Kraus kritisch mit der Rolle Dipamas im Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks sowie mit dessen Tätigkeit als Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats auseinander.
Nach Darstellung von Kraus, der auch JF-Autor ist, hätten die beiden Beamten gegen 9.15 Uhr an seiner Haustür geklingelt und sich nach seiner Identität erkundigt. Außerdem wollten sie wissen, ob er den Artikel verfasst habe. Kraus bestätigte dies, machte aber keine weiteren Angaben.
Kraus drohen bis zu fünf Jahre Haft
Dabei nannten die Beamten weder einen konkreten Straftatbestand noch eine Passage aus dem beanstandeten Text. „Auf welche Textpassage es sich bezieht, weiß ich bis heute nicht“, sagte Kraus der JF. Lediglich von „Verleumdung“ und „Diskriminierung“ sei die Rede gewesen.
Während „Diskriminierung“ kein Straftatbestand ist, wird Verleumdung nach Paragraph 187 des Strafgesetzbuches mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bedroht. Voraussetzung ist das Verbreiten unwahrer Tatsachen über eine andere Person in dem Wissen, dass sie nicht stimmen. In der Regel wird der Straftatbestand nur verfolgt, wenn der Betroffene Strafantrag stellt. Als möglicher Geschädigter käme in diesem Fall der BR-Rundfunkrat Dipama in Betracht.
Dipama verstrickt sich in Widersprüche
Seinen Unmut über entsprechende Berichte äußerte Dipama bereits im September 2025 öffentlich auf Facebook. In einem dort veröffentlichten Beitrag beklagt der BR-Rundfunkrat eine „rassistische Hetz- und Diffamierungskampagne“ verschiedener Medien. Unter anderem weist er die Darstellung zurück, als „abgelehnter Asylbewerber“ im Rundfunkrat zu sitzen. So titelte Kraus bei Tichys Einblick. Nach Angaben des Portals regensburg-digital besitzt Dipama seit 2022 die deutsche Staatsbürgerschaft.
In demselben Facebook-Beitrag behauptet Dipama außerdem, er habe „weiße Menschen“ nie als „Neandertaler“ bezeichnet. Dies ist nach JF-Recherchen allerdings falsch. Der Begriff taucht in einem Instagram-Beitrag auf, an dem Dipama als Autor beteiligt war und der weiterhin öffentlich abrufbar ist. Bei solchen Beiträgen erscheint der Post nach Annahme der Einladung auch im Profil des jeweiligen Partners und wird damit gemeinsam veröffentlicht.
In der Beschreibungdes gemeinsamen Posts mit dem Account „afrokratie“ vom 23. Juli 2025 heißt es über diejenigen, die ihr „Paradies“ mit afrikanischen Ressourcen aufgebaut hätten: „Die Neandertaler deren einzige Religion Profit & Kolonialismus heißen, profitieren seit Jahrhunderten von Afrika.“ Nachdem mehrere Medien über die Äußerungen berichtet hatten, wurde der Beitrag im Nachhinein geändert und der Begriff „Neandertaler“ durch „Kolonialherren“ ersetzt.

Ermittler verschweigen konkrete Vorwürfe
Wegen welcher konkreten Passage die Staatsanwaltschaft Landshut nun wegen des Anfangsverdachts ermittelt, ist jedoch unklar. „Aufgrund des laufenden Verfahrens sowie aus Gründen des Persönlichkeits- und Datenschutzes können derzeit keine weiteren Angaben gemacht werden“, teilte die Staatsanwaltschaft auf Anfrage der JF. Auch die Polizei wollte sich auf Anfrage nicht äußern.
Der Hausbesuch selbst habe nur wenige Minuten gedauert, schilderte Kraus der JF. Eine schriftliche Vorladung habe es zuvor nicht gegeben. Auch ein Durchsuchungsbeschluss habe nicht vorgelegen. Die Beamten hätten lediglich Identität und Autorschaft des Artikels festgestellt und ein kurzes Protokoll angefertigt.
Kraus pocht auf Meinungsfreiheit
Kraus zeigte sich über das Vorgehen der Behörden verwundert. Er frage sich, weshalb die Polizei nicht zunächst eine schriftliche Vorladung versandt habe. Kraus verwies zudem auf die Presse- und Meinungsfreiheit. „Wenn Artikel 5 des Grundgesetzes noch gilt“, müsse sich der Vorgang aus seiner Sicht als haltlos erweisen, sagte der Autor. Über einen Anwalt wolle er nun Akteneinsicht beantragen.
Erst im Februar hatte das Landgericht Frankfurt am Main in einem anderen Verfahren zugunsten der Meinungsfreiheit entschieden. Die Organisation „Pro Asyl“ wollte Kraus die Einordnung als Teil einer „alimentierten Asyl-Lobby“ untersagen. Die 3. Zivilkammer hob jedoch eine einstweilige Verfügung auf und stellte fest, die angegriffene Meinung sei rechtmäßig und Teil einer „zeitgeschichtlichen öffentlichen Debatte“. (sv)






