MÜNCHEN. Das Oberlandesgericht München hat eine deutsche Islamistin wegen Versklavung mit Todesfolge zu einer Haftstrafe von 14 Jahren verurteilt. Die Richter sahen als erwiesen an, daß die heute 32jährige während ihrer Zeit bei der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) im Irak zugesehen habe, wie ihr Ehemann 2015 ein versklavtes jesidisches Mädchen sterben ließ.
Damit revidierte das Gericht ein früheres Urteil mit einem Strafmaß von zehn Jahren Haft. Die frühere Entscheidung von Oktober 2021 war noch von einem minder schweren Fall ausgegangen. Die aus Niedersachsen stammende Angeklagte habe der damals ebenfalls versklavten Mutter eine Pistole an den Kopf gehalten und sie damit bedroht, als diese um ihre Tochter trauerte. Die Mutter hatte vielfach die Gerichtsverhandlungen besucht und als Zeugin ausgesagt.
Ging um mehr als Mitgliedschaft der IS-Rückkehrerin
Im Unterschied zu früheren Prozessen gegen IS-Rückkehrerinnen ging es in diesem Fall nicht allein um die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Wegen des Völkermordes an den Jesiden durch den IS wurde die deutsche Islamistin nach dem Völkerstrafgesetzbuch abgeurteilt, was zu der höheren Haftstrafe als gegen andere heimgekehrte Islamisten führte.
Jesiden sind eine nicht-moslemische Religionsgemeinschaft, die unter anderem im Irak, in Syrien sowie der Türkei verankert ist. Der IS bedrohte, ermordet und versklavte ihre Anhänger während seiner Herrschaft. (ag)