BERLIN. Die Deutsche Bischofskonferenz hat das katholische Arbeitsrecht für Menschen geöffnet, die entweder wiederverheiratet sind oder in einer sogenannten Homo-Ehe leben. „Ich halte es für sehr wichtig, daß wir so der komplexen Lebenswirklichkeit der Menschen besser Rechnung tragen“, begründete der Hamburger Erzbischof Stefan Heße den Schritt am Dienstag laut dem „Domradio“.
Wir sind erleichtert, dass heute die katholischen Bischöfe Veränderungen der kirchlichen #Grundordnung beschlossen haben. Endlich wird das Arbeitsrecht für rund 800.000 Beschäftigte bei #Caritas und #Kirche modernisiert. 1/4
— Caritas Deutschland (@Caritas_web) November 22, 2022
Das neue Arbeitsrecht enthalte „wichtige und notwendige Reformen“. Durch die Änderung des katholischen Arbeitsrechts fallen viele Einschränkungen für die etwa 800.000 Kirchenangestellten in Deutschland weg. So dürfen Kündigungen beispielsweise nur noch aufgrund eines Kirchenaustritts und wegen „kirchenfeindlichem Verhalten“ ausgesprochen werden. Die letzte Rechtreform hatte 2015 stattgefunden. Bereits im Mai hatte eine Arbeitsgruppe die am Dienstag verabschiedeten Neuerungen in Grundzügen ausgearbeitet.
„Explizit wie nie zuvor wird Vielfalt in kirchlichen Einrichtungen als Bereicherung anerkannt“, heißt es in einer Mitteilung der Bischofskonferenz. Alle Mitarbeitenden könnten nun unabhängig von ihrer Herkunft, ihrer Religion, ihrem Alter, ihrer Behinderung, ihrem Geschlecht, ihrer sexuellen Identität und ihrer Lebensform Repräsentanten der unbedingten Liebe Gottes und damit einer den Menschen dienenden Kirche sein. In den vergangenen Jahren hatten sowohl der Europäische Gerichtshof als auch der Gerichtshof für Menschenrechte die Kirche wegen Verstößen gegen die Antidiskriminierungsrichtlinie der Europäischen Union angezählt. (fw)