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Übertragung von Eigenheimen: Erbschaftssteuer: Erhöhung durch die Hintertür

Übertragung von Eigenheimen: Erbschaftssteuer: Erhöhung durch die Hintertür

Übertragung von Eigenheimen: Erbschaftssteuer: Erhöhung durch die Hintertür

Eigenheim erben: Das Geld, das die Eltern in ihr sauer erspartes Eigenheim investiert haben, ist in aller Regel von ihnen bereits voll versteuert worden, dennoch soll die Erbschaftssteuer steigen
Eigenheim erben: Das Geld, das die Eltern in ihr sauer erspartes Eigenheim investiert haben, ist in aller Regel von ihnen bereits voll versteuert worden, dennoch soll die Erbschaftssteuer steigen
Eigenheim erben: Das Geld, das die Eltern in ihr sauer erspartes Eigenheim investiert haben, ist in aller Regel von ihnen bereits voll versteuert worden Foto: picture alliance / Robert Kneschke / Zoonar
Übertragung von Eigenheimen
 

Erbschaftssteuer: Erhöhung durch die Hintertür

Klammheimlich hat die Ampelkoalition eine massive Erhöhung der Erbschaftsteuer auf Immobilien in die Wege geleitet. Das häufig herangezogene Argument, eine solche Abgabe sei nur gerecht, da es sich um ein „leistungsloses Einkommen“ handle, ist in Wahrheit irreführend. Ein Kommentar von Ulrich van Suntum.
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„Wohnen ist ein Grundbedürfnis“, hieß es noch im Koalitionsvertrag. Man wolle den sozialen Wohnungsbau fördern, „inklusive sozialer Eigenheimförderung“, und die Mittel dafür erhöhen. Die Wirklichkeit sieht anders aus. Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit hat die Ampel eine massive Erhöhung der Erbschaftsteuer auf Immobilien in die Wege geleitet. Schon ab Januar nächsten Jahres müssen sich Eltern, die ihren Kindern ein Eigenheim übertragen oder vererben wollen, auf deutlich höhere fiskalische Belastungen einstellen.

Die Instrumente dafür hat die Regierung listig im Jahressteuergesetz versteckt. Das ist ein jährlich neu aufgelegtes Sammelwerk, in dem alle steuerlich relevanten Änderungen für das Folgejahr zusammengetragen werden. Normalerweise nimmt davon niemand groß Notiz, denn das meiste davon wurde vorher schon mehr oder weniger breit diskutiert. Nicht aber dieses Mal. Denn es ändern sich nicht etwa die Sätze der Erbschaftsteuer selbst, was vermutlich zu starkem Widerspruch geführt hätte. Stattdessen verbirgt sich die Steuererhöhung im Kleingedruckten. Man muß sich schon mit den Details der Steuerberechnung auskennen, um sie überhaupt zu entdecken.

Auch für die kleinen Leute wird teurer, Immobilie zu erben

Zum einen setzt der Fiskus künftig den Wert der Immobilien deutlich höher an als bisher. Der dafür herangezogene sogen. Sachwertfaktor und damit auch die zu zahlende Erbschaftsteuer steigt um nicht weniger als 44 Prozent. Zusätzlich geht das Finanzamt künftig von 80 statt wie bisher 70 Jahren Nutzungsdauer für ein Wohngebäude aus. Das vermindert die jährliche Abschreibung und treibt damit die Steuer nochmals höher. Die steuerlichen Freibeträge von 500.000 Euro für Ehegatten und 400.000 Euro für Kinder bleiben dagegen unverändert. 400.000 Euro kostet heute aber schon leicht eine Eigentumswohnung, und Einfamilienhäuser sind dafür kaum noch zu bekommen. Im Ergebnis wird es damit auch für kleine Leute deutlich teurer, eine Immobile zu erben.

Nun sind natürlich die Immobilienpreise in den vergangenen Jahren tatsächlich stark gestiegen. Seit 2015 haben sie im Durchschnitt um mehr als die Hälfte angezogen. Warum also sollte der Fiskus das nicht berücksichtigen? Dieses Argument übersieht zum einen, daß ein Teil dieser Wertsteigerung nur auf dem Papier steht. Denn auch die Verbraucherpreise insgesamt haben seit 2015 um rund 17 Prozent zugelegt. Der Euro ist also entsprechend weniger wert geworden, während das Finanzamt so tut, als repräsentiere er immer noch die gleiche Kaufkraft.

Zudem schwanken Immobilienpreise viel stärker als das allgemeine Preisniveau. Inzwischen bewegen sie sich bereits wieder nach unten. Dagegen dürften uns die gegenüber früher drastisch höheren Inflationsraten zumindest in den nächsten Jahren noch begleiten. Man darf aber bezweifeln, daß der Gesetzgeber dies zum Anlass nehmen wird, den Sachwertfaktor entsprechend wieder nach unten zu korrigieren.

Erbschaftssteuer muß grundsätzlich in Frage gestellt werden

Auch ganz grundsätzlich ist die Erbschaftsteuer in Frage zu stellen. Denn das Geld, das die Eltern in ihr sauer erspartes Eigenheim investiert haben, ist in aller Regel von ihnen bereits voll versteuert worden. Mit welchem Recht also greift der Fiskus über die Erbschaftsteuer noch einmal zu, nur weil das Häuschen nun einen neuen Besitzer hat? Angeblich soll dies der Gerechtigkeit dienen, weil Erbschaften „leistungsloses Einkommen“ seien.

Dieses Argument ist aber doppelt irreführend. Denn zum einen ist eine Erbschaft eine Vermögensübertragung und eben kein Einkommen, auch nicht im volkswirtschaftlich relevanten Sinne. Und zum anderen setzt die Erbschaftsteuer gar nicht an der Leistungsfähigkeit der Erben an. Für ihre Höhe, die zwischen 7 und 50 Prozent schwanken kann, sind vielmehr ganz andere Faktoren maßgeblich. Dazu gehört neben Art und Höhe der Erbschaft insbesondere der Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erben. Ob diese selbst wohlhabend oder arm sind, spielt für die Steuer dagegen gar keine Rolle.

Statt heimlich immer weiter an der Steuerschraube zu drehen, hätte die Ampel ganz anders für mehr Gerechtigkeit sorgen können. Denn wieso müssen zum Beispiel leibliche Kinder bei gleichem Erbe viel weniger Steuern zahlen als beispielsweise ein nicht blutsverwandtes Patenkind? Und warum überläßt man es nicht einfach demjenigen, der das Erbe erwirtschaftet hat, wem er dies am Ende schenken beziehungsweise vermachen möchte, ganz unbeeinflußt von steuerlichen Erwägungen? Noch besser wäre freilich eine vollständige Abschaffung der Erbschaftsteuer, was zum Beispiel Schweden und Österreich bereits vorgemacht haben. Aber das ist wohl zu viel verlangt für eine Ampelkoalition, die sich plakatives Moralin anstelle rationaler Sachpolitik auf die Fahnen geschrieben hat.

Eigenheim erben: Das Geld, das die Eltern in ihr sauer erspartes Eigenheim investiert haben, ist in aller Regel von ihnen bereits voll versteuert worden Foto: picture alliance / Robert Kneschke / Zoonar
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