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Neues Arbeitsrecht: Katholische Kirche öffnet sich für Angestellte mit Homo-Ehen

Neues Arbeitsrecht: Katholische Kirche öffnet sich für Angestellte mit Homo-Ehen

Neues Arbeitsrecht: Katholische Kirche öffnet sich für Angestellte mit Homo-Ehen

Eine LGBT-Fahne wird vor dem Altar einer Münchner Kirche aus – die Deutsche Kirche hat das katholische Arbeitsrecht für Angestellte geöffnet, die in Homo-Ehe leben
Eine LGBT-Fahne wird vor dem Altar einer Münchner Kirche aus – die Deutsche Kirche hat das katholische Arbeitsrecht für Angestellte geöffnet, die in Homo-Ehe leben
Anfang des Jahres veranstaltete die katholische Kirche Deutschlands den ersten LGBT-Gottesdienst – nun hat die Deutsche Bischofskonferenz beschlossen, das katholische Arbeitsrecht für Angestellte zu öffnen, die in Homo-Ehe leben Foto: picture alliance/dpa | Tobias Hase
Neues Arbeitsrecht
 

Katholische Kirche öffnet sich für Angestellte mit Homo-Ehen

Wiederholt hatten der Europäische Gerichtshof und der Gerichtshof für Menschenrechte Diskriminierung in der katholischen Kirche kritisiert. Nun haben die deutschen Bischöfe ein neues Arbeitsrecht beschlossen, dass offen für die Homo-Ehe und Wiederverheiratete ist.
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BERLIN. Die Deutsche Bischofskonferenz hat das katholische Arbeitsrecht für Menschen geöffnet, die entweder wiederverheiratet sind oder in einer sogenannten Homo-Ehe leben. „Ich halte es für sehr wichtig, daß wir so der komplexen Lebenswirklichkeit der Menschen besser Rechnung tragen“, begründete der Hamburger Erzbischof Stefan Heße den Schritt am Dienstag laut dem „Domradio“.

Das neue Arbeitsrecht enthalte „wichtige und notwendige Reformen“. Durch die Änderung des katholischen Arbeitsrechts fallen viele Einschränkungen für die etwa 800.000 Kirchenangestellten in Deutschland weg. So dürfen Kündigungen beispielsweise nur noch aufgrund eines Kirchenaustritts und wegen „kirchenfeindlichem Verhalten“ ausgesprochen werden. Die letzte Rechtreform hatte 2015 stattgefunden. Bereits im Mai hatte eine Arbeitsgruppe die am Dienstag verabschiedeten Neuerungen in Grundzügen ausgearbeitet.

Explizit wie nie zuvor wird Vielfalt in kirchlichen Einrichtungen als Bereicherung anerkannt“, heißt es in einer Mitteilung der Bischofskonferenz. Alle Mitarbeitenden könnten nun unabhängig von ihrer Herkunft, ihrer Religion, ihrem Alter, ihrer Behinderung, ihrem Geschlecht, ihrer sexuellen Identität und ihrer Lebensform Repräsentanten der unbedingten Liebe Gottes und damit einer den Menschen dienenden Kirche sein. In den vergangenen Jahren hatten sowohl der Europäische Gerichtshof  als auch der Gerichtshof für Menschenrechte die Kirche wegen Verstößen gegen die Antidiskriminierungsrichtlinie der Europäischen Union angezählt. (fw)

Anfang des Jahres veranstaltete die katholische Kirche Deutschlands den ersten LGBT-Gottesdienst – nun hat die Deutsche Bischofskonferenz beschlossen, das katholische Arbeitsrecht für Angestellte zu öffnen, die in Homo-Ehe leben Foto: picture alliance/dpa | Tobias Hase
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