LUXEMBURG. Die Richter des Europäischen Gerichtshofs haben entschieden, daß Asylunterkünfte gewalttätige Bewohner nicht ausschließen dürfen. Die Einrichtungen sind laut Gerichtsurteil dazu verpflichtet, ihren Insassen die Grundlagen für einen würdigen Lebensstandard zu gewährleisten. Das Gericht berief sich auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union.
Anlaß für die Entscheidung war die Klage eines minderjährigen Afghanen. Er war nach einer Schlägerei in seiner Brüsseler Einrichtung für 15 Tage rausgeworfen worden. Laut eigener Aussage übernachtete er daraufhin in Parks und bei Freunden.
Der Europäische Gerichtshof urteilte, zwar dürften als Strafe materielle Leistungen entzogen werden, sie müßten allerdings verhältnismäßig sein. So sei auch ein zeitlich begrenzter Entzug von Unterkunft, Verpflegung und Kleidung keine angemessene Bestrafung. Inhaftierungen seien hingegen möglich, falls die Voraussetzungen dafür erfüllt seien.
Landgericht Bamberg verurteilt randalierenden Asylbewerber
Auch in Deutschland war es in der Vergangenheit immer wieder zu Ausschreitungen in Flüchtlingseinrichtungen gekommen. So hatten im Oktober vergangenen Jahres rund 100 Asylbewerber in ihrem Wohnheim im bayerischen Fürstenfeldbruck randaliert und Polizisten angegriffen.
Erst vergangene Woche hatte das Landgericht Bamberg einen der Rädelsführer der Randale im Bamberger Ankerzentrum vom Dezember vergangenen Jahres zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sprach den 23 Jahren alten Eritreer wegen schwerer Brandstiftung, gefährlicher Körperverletzung und des Angriffs auf Vollstreckungsbeamte schuldig.
Auslöser war damals eine Ruhestörung. In deren Folge kam es zu Übergriffen auf Sicherheitsdienstmitarbeiter. Diese verständigten die Polizei, woraufhin sich mehrere Asylsuchende verbarrikadierten. Als die ersten Polizeistreifen eintrafen, wurden diese von den Bewohnern der Unterkunft attackiert. Die Randalierer legten zudem Feuer. Bei dem Polizeieinsatz mußten auch Spezialkräfte hinzugezogen werden, um die Ordnung wiederherzustellen. (tb/ag)