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Schüsse auf Beamten: Polizei entsetzt über Bochumer Landgericht

Schüsse auf Beamten: Polizei entsetzt über Bochumer Landgericht

Schüsse auf Beamten: Polizei entsetzt über Bochumer Landgericht

Sichergestellte Tatwaffe
Sichergestellte Tatwaffe
Sichergestellte Tatwaffe: Schüsse aus nächster Nähe sind kein Mordversuch Foto: dpa
Schüsse auf Beamten
 

Polizei entsetzt über Bochumer Landgericht

Am 15. Juni widersetzt sich in Herne ein mutmaßlicher Schläger seiner Verhaftung und schießt einen Polizisten an. Dieser wird schwer verletzt und überlebt den Angriff nur knapp. Nun setzte das Bochumer Landgericht den gebürtigen Russen auf freien Fuß. Die Begründung sorgt bei der Deutschen Polizeigewerkschaft für Entsetzen.
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BOCHUM. Am 15. Juni widersetzt sich in Herne ein mutmaßlicher Schläger seiner Verhaftung und schießt einen Polizisten an. Dieser wird schwer verletzt und überlebt den Angriff nur knapp. Nun setzte das Bochumer Landgericht den gebürtigen Russen auf freien Fuß. Die Begründung sorgt bei der Gewerkschaft der Polizei für Entsetzen.

Der Richter hielt dem 46jährigen unter anderem zugute, er könne die Festnahme als ungerechtfertigt angesehen haben und habe sich lediglich „gegen die nicht unerhebliche Polizeigewalt“ wehren wollen, berichtet die Westdeutsche Allgemeine Zeitung. Zudem sah die Kammer trotz des Schußwaffeneinsatzes keine Tötungsabsicht des Angeklagten. Bis zur Eröffnung des Verfahrens bleibt der Mann damit in Freiheit.

„Deutsche Polizisten werden zu Freiwild“

Die Gewerkschaft der Polizei zeigte sich empört über das Urteil. Es sei nur dem Zufall zu verdanken, daß der Beamte die Tat überlebt habe, sagte nordrhein-westfälische Landesvorsitzende Arnold Plickert. Es sei deswegen nur schwer zu ertragen, „wenn ein Gericht dann alles unternimmt, um keinen Mordversuch zu bejahen“.

Das Gericht leiste der zunehmenden Gewalt gegen Polizisten mit diesem Urteil Vorschub, kritisierte Plickert. „Wenn sich diese juristische Auffassung durchsetzt, werden deutsche Polizistinnen und Polizisten zu Freiwild.“ Dies könne nicht hingenommen werden. Das Bochumer Landgericht war für eine Stellungnahme zu dem Fall nicht zu erreichen. (ho)

Sichergestellte Tatwaffe: Schüsse aus nächster Nähe sind kein Mordversuch Foto: dpa
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