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Nach Urteil aus Karlsruhe: In Berlin wird selbst die Wahlwiederholung zur Farce

Nach Urteil aus Karlsruhe: In Berlin wird selbst die Wahlwiederholung zur Farce

Nach Urteil aus Karlsruhe: In Berlin wird selbst die Wahlwiederholung zur Farce

Eine Person hält die Unterlagen zur Wahlwiederholung in Berlin vor einer Landesflagge der Stadt in die Kamera.
Eine Person hält die Unterlagen zur Wahlwiederholung in Berlin vor einer Landesflagge der Stadt in die Kamera.
Wahlunterlagen in Berlin: Kein Glanzstück aus Karlsruhe Foto: picture alliance / ZUMAPRESS.com | Michael Kuenne
Nach Urteil aus Karlsruhe
 

In Berlin wird selbst die Wahlwiederholung zur Farce

Das Verfassungsgericht kassiert Eilanträge gegen die Wiederholung der Abgeordnetenhauswahl in Berlin und will sich erst nach dem Urnengang damit beschäftigen. Kommt also die Wiederholung der Wiederholung? Und was ist mit der Wiederholung der Bundestagswahl? Ein Kommentar von Henning Hoffgaard.
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Wie viele Wahlen werden in Berlin eigentlich gerade wiederholt und vor welchen Gerichten wird dagegen geklagt? Langsam wird es schwierig, diese Frage zu beantworten, ohne umfangreiche Sekundär-Literatur hinzuziehen. Mit der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, Eilanträge gegen die Wiederholung der Abgeordnetenhauswahl abzulehnen, um sich dann später im Hauptsacheverfahren damit zu beschäftigen, macht die Sache nicht einfacher.

Die Berliner können also am 12. Februar ihr Landesparlament neu wählen. Ob diese Wahl dann gültig ist, entscheiden die roten Roben in Karlsruhe dann allerdings später. Völlig offen ist noch, ob und in welchem Umfang auch die Bundestagswahl in der Hauptstadt wiederholt wird. Die Ampel will das nur in ein paar Wahllokalen, Union und AfD dagegen flächendeckend. Auch dazu liegen Klagen bereits beim Verfassungsgericht.

Selbst im Hauptstadt-Slum inakzeptabel

Immerhin in einem sind sich alle irgendwie einig: Was sich in Berlin am 24. September 2021 abgespielt hat, war unwürdig. Stundenlang mußten Bürger anstehen, um ihr Kreuz zu machen. Manche kamen wegen zeitgleich stattfindender Großevents, wie einem Marathon, gar nicht erst zur Kabine. Und wer es doch schaffte, für den gab es keine oder falsche Stimmzettel. Selbst im chronisch kaputt regierten Hauptstadt-Slum kann man solche Zustände nicht dulden.

Mit der jetzigen Entscheidung, die Eilanträge gegen die Wiederholung abzulehnen, sich in der Hauptsache damit allerdings später auf jeden Fall zu beschäftigen, macht das Bundesverfassungsgericht die Wahlwiederholung endgültig zur Farce. Wozu denn noch ins Wahllokal gehen, wenn sich die Karlsruher Richter sowieso noch mit der Gültigkeit beschäftigten und offenbar so große Zweifel hegen, daß sie auch Wochen nach Eingang der Klagen kein endgültiges Urteil fällen wollen?

Verfassungsgericht streut Zweifel

Das eigentliche Wählervotum wird so unter doppelten Vorbehalt gestellt: Bekommt Berlin eine fehlerfreie Wahl hin und sind die Richter mit der Wahlwiederholung überhaupt einverstanden? Weil Letzteres unklar ist, wird jetzt einfach auf Vorrat gewählt.

Das Bundesverfassungsgericht hatte wochenlang Zeit, sich mit der Wahlwiederholung auseinanderzusetzen. Ein endgültiges Urteil wollte man sich nicht bilden. Warum eigentlich? Es gibt nichts Wichtigeres in einer Demokratie als die Frage nach deren Legitimität. Karlsruhe streut im Moment Zweifel an einer laufenden Abstimmung. Im schlimmsten Fall wird die Wahl erst wiederholt und das Ergebnis dann doch wieder kassiert. Das Chaos wäre dann endgültig perfekt.

Aber es würde zum Zustand dieses Landes und seiner Hauptstadt passen. Wenn man schon keine Wahlen organisieren kann, wozu sie auch noch wiederholen?

Wahlunterlagen in Berlin: Kein Glanzstück aus Karlsruhe Foto: picture alliance / ZUMAPRESS.com | Michael Kuenne
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