KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag mehrere Eilanträge gegen die Wiederholung der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus abgelehnt. Damit können die Berliner wie geplant am 12. Februar erneut ihre Stimmen abgeben. Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren vertagten die Karlsruher Richter allerdings.
Gegen die Wahlwiederholung hatten mehrere Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses und der Bezirksverordnetenversammlungen sowie Wähler geklagt. Sie hatten gefordert, die Abstimmung in der Hauptstadt bis zur Entscheidung des Verfassungsgerichts in der Hauptsache zu verschieben. Somit ist es nicht ausgeschlossen, daß das höchste Gericht die Wahlwiederholung in Berlin nachträglich noch kassiert.
Auch Bundestagswahl soll teilweise wiederholt werden
Nötig wurde die Wiederholung der Wahl zum Berliner Landesparlament, nachdem das Berliner Verfassungsgericht eine Neuwahl angeordnet hatte. Während der Stimmabgabe war es 2021 zu massiven Problemen in der Hauptstadt gekommen. So fehlten unter anderem Stimmzettel und Wahlurnen, Bürger mußten zum Teil stundenlang warten und auch bei der Auszählung kam es zu gravierenden Fehlern.
Unklar ist bisher noch, ob, und in welchem Umfang auch die 2021 zeitgleich abgehaltene Bundestagswahl in Berlin wiederholt werden muß. Während Union und AfD eine Neuwahl im gesamten Stadtgebiet fordern, wollen die Parteien der Ampel-Koalition nur in einem Bruchteil der Wahllokale neu abstimmen lassen. Auch dagegen liegen dem Verfassungsgericht noch mehrere Klagen vor. (ho)