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Konstituierende Sitzung des Bundestags: Fadenscheinige Begründung

Konstituierende Sitzung des Bundestags: Fadenscheinige Begründung

Konstituierende Sitzung des Bundestags: Fadenscheinige Begründung

Konstituierende Sitzung des neuen Bundestags
Konstituierende Sitzung des neuen Bundestags
Blick ins Plenum bei der konstituierenden Sitzung des neuen Bundestags Foto: picture alliance/dpa | Michael Kappeler
Konstituierende Sitzung des Bundestags
 

Fadenscheinige Begründung

Die Neuwahl des Bundestags hätte die Gelegenheit geboten, das Verhältnis der Parlamentsmehrheit zur AfD zu entkrampfen. Doch die Chance wurde vertan. Statt dessen bewiesen die übrigen Fraktionen bei der Wahl des Parlamentspräsidiums einmal mehr ihren mangelnden Respekt vor parlamentarischen Minderheiten. Ein Kommentar.
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Chance vertan. Eine ignorante Bundestagsmehrheit hat Michael Kaufmann, den AfD-Kandidaten für das Amt des Bundestagsvizepräsidenten, mit voller Wucht durchfallen lassen. Dabei steht der AfD nach der Parlamentsgeschäftsordnung wie allen anderen Fraktionen das Recht zu, einen Vizepräsidenten zu stellen.

Mit der fadenscheinigen Begründung, die AfD habe sich weiter radikalisiert, wurde ihr der repräsentative Posten vorenthalten. Ein Rechtsbruch mit Ansage, denn während der zu Ende gegangenen Wahlperiode hatte die Mehrheit bereits sechs AfD-Kandidaten abgelehnt. Man wolle im zweithöchsten Staatsamt nicht von der AfD vertreten werden, hieß es. Dagegen ist die frühere SED-Freundschafts-Pionierleiterin Petra Pau für weitere vier Jahre im Präsidium gesetzt; als Dienstälteste seit 2006.

Offensichtlich spielte die Person des Bewerbers keine Rolle. Denn Kaufmann amtierte seit Frühjahr vergangenen Jahres als Vizepräsident des Thüringischen Landtags, verfügt also über die nötige Parlamentserfahrung.

Mangelnder Respekt vor parlamentarischen Minderheiten

Gewählt wurde der gelernte Diplom-Ingenieur damals übrigens auch von Ministerpräsident Bodo Ramelow. Er verweigere den Parlamentsrechten der AfD nicht seine Stimme, begründete das Mitglied der Linkspartei seine Entscheidung. Immerhin.

Doch anders als im Erfurter Landtag ist im Bundestag der Respekt vor parlamentarischen Minderheiten bestürzend unterentwickelt. Daß Kaufmann als renommierter Hochschulprofessor auf ein akademisches Leben vor der Politik zurückblicken kann, damit mögen viele berufslose Abgeordnete der Grünen und Linken mit ihren zweifelhaften Geschäftsführer-Karrieren fremdeln.

Die AfD-Fraktion hat bereits vor einiger Zeit vor dem Bundesverfassungsgericht Organklage gegen die Ausgrenzung ihrer Kandidaten erhoben. Einerseits konstatiert die Geschäftsordnung auch der AfD, das Recht einen Bundestagsvizepräsidenten zu stellen. Andererseits kann kein Abgeordneter zur Stimmabgabe für einen bestimmten Kandidaten gezwungen werden.

Dieser Widerspruch könnte aufgelöst werden, wenn den Fraktionen ein Benennungsrecht zugestanden würde. Wie es seit 1949 bei den Ausschußvorsitzenden praktiziert wird. Dafür müßte die Bundestagsmehrheit allerdings die Geschäftsordnung ändern. Das erscheint wenig wahrscheinlich.

Ausgrenzung als Langzeitstrategie

Hingegen war 2017 mit einer alten Tradition gebrochen worden, zu Lasten der AfD. Im Eilverfahren ohne große Diskussion. Seit vier Jahren eröffnet der Parlamentarier mit der längsten Bundestags-Zugehörigkeit die konstituierende Sitzung und nicht mehr der an Lebensjahren älteste Abgeordnete.

Damals wäre Alterspräsident der AfD-Abgeordnete Wilhelm von Gottberg gewesen, heute wäre es eigentlich der AfD-Ehrenvorsitzende Alexander Gauland. Mit 49 Jahren ununterbrochener Parlamentszugehörigkeit war es aber CDU-Mann Wolfgang Schäuble. Es wird also sehr lange dauern, bis sich die Neuregelung zu Gunsten eines AfD-Abgeordneten auswirken wird. Ausgrenzung angelegt als Langzeitstrategie.

Die Neuwahl des Bundestags hätte die Gelegenheit geboten, das Verhältnis der Parlamentsmehrheit zur AfD zu entkrampfen. Und umgekehrt. Doch Chance vertan. Erbärmlich.

Blick ins Plenum bei der konstituierenden Sitzung des neuen Bundestags Foto: picture alliance/dpa | Michael Kappeler
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