Interview: Verfassungshistoriker Feldkamp: „In der Tradition der demokratischen Nationalbewegung“
Interview: Verfassungshistoriker Feldkamp: „In der Tradition der demokratischen Nationalbewegung“
Interview: Verfassungshistoriker Feldkamp: „In der Tradition der demokratischen Nationalbewegung“
Grundgesetz auf schwarz-rot-goldenem Flaggentuch, Experte Feldkamp: „Vom Heiligen Römischen Reich bis zur deutschen Nationalbewegung“, Foto: Christin Klose, stock-adobe.com & privat
Interview
Verfassungshistoriker Feldkamp: „In der Tradition der demokratischen Nationalbewegung“
Historischer Bruch? Oktroy der Alliierten? Von wegen! In unserem Grundgesetz steckt die stolze deutsche Verfassungs- und Demokratiegeschichte. Warum unsere Verfassung ein Glücksfall ist und wie sie der „Parlamentarische Rat“ vor 75 Jahren aus der Taufe hob, erklärt im Interview der Historiker Michael F. Feldkamp, Experte für die Verfassungsgeschichte Deutschlands.
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„wo die W u r z e l des Problems liegt: in der Gesellschaft, wo Mentalitäten entstanden sind, …“
D a v o n müssen alle Reformversuche werden, denn d a liegt der Hund begraben.
Im Hinblick auf die Idee der bürgerlich-freiheitlichen Republik ist der grundlegende Mangel der Verfasstheit der Bundesrepublik Deutschland, daß ihre Verfassung nicht vom Staatsvolk (dessen Definition/Abgrenzung ein Thema für sich ist) mit Quasi-Einstimmigkeit angenommen wurde.
Es muß leiderleider konstatiert werden, daß die real-existierenden Deutschen nicht „reif“ sind, die Verfassung zu verstehen, also auch nicht sinnvoll darüber befinden können.
Ein ganz übler Fehlgriff sind aber diese „Bürger“räte. Das wird im günstigsten Fall „nichts“, kann aber als Sowjet-Diktatur enden.
Sodann finde ich, daß das GG keineswegs “ schlank ist und im Grunde nur das Nötigste enthält“. Im Gegenteil.
In eine Verfassung gehört m.E. ausschließlich das Grundlegende, in dem quasi alle übereinstimmen. Sie muß der Gesetzgebung ein Rahmen sein, darf aber der Gesetzgebung keine Vorgaben machen.
Damit entfiele auch der Anlaß für das Erzübel der unablässigen Flut von 2/3-Verfassungsänderungen.
2/3, also „am Staatsvolk vorbei“.
Ich lehne das Grundgesetz als schlecht ab, weil es viel zuwenig und weniger als andere Grundordnungen fördert und fordert mehr Demokratie, mehr Freiheit, mehr Förderalismus, mehr soziale Gerechtigkeit, schnellere Entscheidungen, insbesondere in Notfällen, weniger Steuern, Abgaben, Bürokratie, Beamtentum, Gängelei, Intoleranz.
Nun wäre es fair, zu hören, was Schnitzler dazu sagte u8nd ob es zu widerlegen ist:
https://www.youtube.com/watch?v=BZWusEQbzaA
Es ist so oder so ein Provisorium, denn im Art 146 Grundgesetz heißt es:
„Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“
Na dann beschließ mal die Verfassung. Ihr könnt ja das Grundgesetz als Fundament nehmen. Die werden dem Volk aber nichts erlauben und es ist nunmal keine Verfassung, sondern ein Grundgesetz der Siegermächte gemäß Kriegsrecht.
„Siegermächte gemäß Kriegsrecht“
Mir sind aus 75 Jahren keinerlei Bemühungen „mündiger Bürger aus der Mitte der Gesellschaft“ bekannt, die darauf zielten die Verfassungsgrundlage der staatlichen Ordnung zu -sagen wir mal- reformieren und das durch die Panzer der Siegermächte vereitelt wurde.
Da muß ich den Verweis auf „Siegermächte“ als Ausrede für Nichtstun klassifizieren.
Es ist freilich auch so: Nachdem das Grundgesetz „da“ war, lautete die (natürlich nie ausgesprochene) Parole: „Macht jetzt erst mal Wirtschaftswunder. Wir (die Polit-Kaste) kümmern uns um den Rest“.
„Auja“, sagten die Bürger, „Wirtschaftswunder, das können wir am Besten. Unser Staatswesen … überlassen wir den Politikern. Die haben größere Köpfe“.
Und so ist es auch heute noch.
Jedoch haben inzwischen die Linken des Staates sich bemächtigt und interpretieren das Grundgesetz täglich neu. Mit großer Kreativität.
Trotz der unbestrittenen staatsbildenden Leistungskraft des GG bleibe ich skeptisch, und meine Skepsis nimmt je länger je mehr zu. Warum hat man damals nicht die Weimarer Reichsverfassung einfach beibehalten? Das Reich als solches hatte ja 1945 nicht kapituliert, sondern die Wehrmacht. Und formaljuristisch wurde nur Preussen aufgelöst 1947, aber nicht das Reich. Ausserdem stört mich die herausragende Rolle der individuellen Grund- und Abwehrrechte gleich zu Beginn des GG. Eine woke Auslegung macht daraus jetzt derzeit die allerunmöglichsten Rechtfertigungsvorgänge, so dass der Eindruck entsteht, das GG sei per se multikulti und quasi der Vorreiter und Lordsiegelbewahrer von LGBTQ. Mit der WRV könnte man auslegungstechnisch nicht so ultraliberal umspringen wie mit dem GG.
„Mit der WRV könnte man auslegungstechnisch nicht so ultraliberal umspringen wie mit dem GG“
Man hat ja mit dem GG sowohl an die WRV als auch an die Paulskirche angeküpft. Es steht in dieser Tradition.
Aber zuvördest sich bemüht, alle Merkmale der WRV zu „berichtigen“, die „das möglich machten“. Nämlich Hitlers formal legale Machtergreifung und die daraus resultierende „legale“ Abschaffung der WRV (Ermächtigung).
Darum hat man u.a. dem Grundgesetz diesen vermaledeiten Artikel 1 vorangestellt, den die Linken nun als Hauptwerkzeug ihrer Deutschland-Abschaffung einsetzen (Austausch der Deutschen gegen Menschen).
Aber, wie ich die Linken einschätze, die würden a u c h die WRV, hätte man sie übernommen, so kreativ interpretieren ….
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Grundgesetz auf schwarz-rot-goldenem Flaggentuch, Experte Feldkamp: „Vom Heiligen Römischen Reich bis zur deutschen Nationalbewegung“, Foto: Christin Klose, stock-adobe.com & privat
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