Wenn man den Aussagen von Politikern Glauben schenken möchte, streben diese fast alle an, die NPD zu verbieten. Meines Erachtens wird es dazu nicht kommen, denn zum einen will man ein Verbot letztendlich doch nicht und zum anderen ist man unfähig, ein NPD-Verbot zu begründen.
Beim letzten Verbotsverfahren gegen die NPD wurden im Januar und März 2001 die Anträge eingereicht, im März 2003 stellte das Bundesverfassungsgericht das Verfahren ein. Die Einstellung erfolgte, weil durch die vielen V-Leute in den Führungspositionen der Partei der Staat quasi innerhalb der Partei präsent war und man nicht wußte, ob „die Tätigkeit dieser Personen in den Zielen der Partei einen prägenden Niederschlag gefunden oder das Verhalten ihrer Anhänger maßgeblich beeinflußt hat“.
V-Leute behindern das NPD-Verbot
Anders ausgedrückt: Eventuell haben durch den Staat bezahlte NPD-Leute die Partei und deren Mitglieder in die eine oder andere verfassungswidrige Richtung gesteuert. Schlimm genug, daß so eine Führung durch staatliche Präsenz überhaupt in Betracht gezogen werden konnte. Peinlicher war jedoch, daß man damals gegenüber dem Bundesverfassungsgericht nicht offenlegen konnte, wie die „Zusammenarbeit staatlicher Stellen und ihre konkreten Umstände“ mit NPD-Mitgliedern erfolgte, „deren Äußerungen oder deren Verhalten zur Begründung der Verbotsanträge angeführt werden“ und „ob und in welcher Weise auf das Gesamtbild“ der NPD „Einfluß genommen worden ist“.
Was hat sich seit dem Jahr 2003 geändert? Nichts. Die NPD gibt es immer noch. Die V-Leute sind weiter aktiv, laut Spiegel arbeiten 130 NPD-Mitglieder mit staatlichen Institutionen zusammen. Haben die 16 Innenminister und der Bundesinnenminister seit 2003 auf ein NPD-Verbot hingearbeitet und zumindest die V-Leute aus der Führungsebene der Partei zurückgezogen? Wahrscheinlich nicht in ausreichendem Maße. Zum einen spricht der Spiegel immer noch von zehn Informanten auf Führungsebene, zum anderen will man die V-Leute gar nicht „abschalten“, weil man dann befürchtet, keine Informationen zum Innenleben der NPD und zu einer „militanten Neonazi-Szene“ zu bekommen. Bemerkenswert ist übrigens, daß trotz 130 V-Leuten die zehn Morde der „Zwickauer Zelle“ geschehen konnten und daß mit dem staatlichen Geld an einen Spitzel die Mörder mitfinanziert wurden.
Erst nach den zehn Morden, acht Jahre nach dem ersten Scheitern des ersten NPD-Verbotsantrags, gründen Bund und Länder eine Arbeitsgruppe, um Materialien für einen erneuten Verbotsantrag zusammenzustellen. Wenn zudem erst jetzt durch diese Arbeitsgruppe Voraussetzungen und Chancen für einen neuen Verbotsantrag ausgelotet werden sollen, wie der Bundesinnenminister erklärte, dann muß man davon ausgehen, daß in der Zwischenzeit hinsichtlich eines NPD-Verbots nichts geschehen ist.
Probleme wie vor zehn Jahren
Meines Erachtens gab es niemanden, der bisher die Kompetenz und das Wissen hatte, alle staatlichen Institutionen auf Länder- und Bundesebene zu koordinieren und mit juristischem Fachwissen den Verbotsantrag gegen die NPD zu begründen. Warum SPD und CDU das bisher nicht versucht haben, bleibt deren Geheimnis. Nach den Morden nun ein schnelles NPD-Verbot zu fordern, ist um so peinlicher, wenn man bisher nichts dafür getan hat. Und dem Bundesverfassungsgericht genügt für ein Verbot eben nicht nur das eintönige Medien- und Politikergefasel.
Würde man führende Politiker im Bundestag zur NPD befragen, würden diese wie der hessische Innenminister floskelhaft antworten, ein NPD-Verbot wäre notwendig, weil diese Partei „menschenverachtend, antisemitisch und ausländerfeindlich“ sei. Bei Nachfragen wüßten die meisten nicht weiter und könnten dies nicht belegen. Das erwartet aber ein Bundesverfassungsgericht von den Antragstellern eines Verbotsverfahrens – und das ist für die Antragsteller auch heute noch immer das gleiche Problem wie vor zehn Jahren.