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Instrument der Machtpolitik

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Im April 2009 findet in Genf eine Weltkonferenz der Vereinten Nationen über Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz statt. Im Mittelpunkt wird das Bemühen der Organisation der Islamischen Konferenz (OIC) stehen, eine Resolution gegen Islamophobie und internationale Rechtsinstrumente gegen die Diffamierung des Islam durchzusetzen. Ein entsprechendes Zehn-Jahres-Aktionsprogramm hatte die OIC 2005 in Mekka formuliert. Es ist unübersehbar, daß Politiker und Funktionäre aus islamischen Staaten zunehmend die Möglichkeiten entdecken, die ihnen der Menschenrechtsdiskurs des Westens eröffnet. So hatte die OIC auf ihrem Treffen im März 2008 in der senegalesischen Haupstadt Dakar einstimmig eine neue Charta beschlossen, wonach die 57 Mitgliedsländer sich national und international für Menschenrechte, Demokratie, grundlegende Freiheiten und den Rechtsstaat einsetzen wollen. Außerdem ist ein offenes Bekenntnis zum „Dialog der Kulturen“ enthalten. Bedeutet das nun eine globale Ökumene der Wertvorstellungen? Eine großangelegte Reformbewegung innerhalb der islamischen Welt? Das denn doch nicht! Es geht darum, gegen den Westen mit dessen eigenen Waffen in die Offensive zu gehen. Sorgen bereitet dem OIC-Generaldirektor Hemayet Uddin, daß „die Islam-Phobie, die wir in der Welt beobachten, weit über eine einfache Phobie hinausgeht. Sie befindet sich vielmehr auf dem Niveau von Haß und Fremdenfeindlichkeit“. Und Generalsekretär Ekmeleddin Ihsanoglu ergänzt: „Muslime sind zur Zielscheibe einer Kampagne der Diffamierung, Verunglimpfung, Intoleranz und der Diskriminierung geworden.“ Die „Islam-Phobie“ müsse daher „durch ein robustes politisches Engagement bekämpft werden“. Einige Delegierte nannten dafür das europäische Verbot der Holocaust-Leugnung als Vorbild. „Große Besorgnis“ lösten auch die in der Schweiz lancierte Minarettverbots-Initiative sowie ein niederländischer Dokumentarfilm aus, der den heiligen Islam entweihe. Hier wird dasselbe Muster sichtbar wie in der Kölner Ansprache des türkischen Ministerpräsidenten Recep Tayyip Erdoğan. Dessen Aufforderung im Februar 2008 an die zugewanderten Türken, sich in Deutschland und Europa zu „integrieren“, lief darauf hinaus, daß sie sich die Sprache, die Regeln und Kulturtechniken ihrer Gastländer aneignen sollen, um dort einen effektiven politischen Einfluß auszuüben und die Gesetzgebung zu beeinflussen. Der politische Zweck der Übung enthüllt sich mit der gleichzeitigen Absage an die „Assimilation“. Die Zuwanderer sollen sich nicht mit dem Gastland und dessen Interessen identifizieren, sondern sich als außenpolitischer Hebel ihres Herkunftslandes verstehen. Erdoğan nannte die Assimilation ein „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“. Der Begriff gehört zu demselben politisch-semantischen Wortfeld wie „Menschenrechte“ oder „Menschenwürde“, das dem Arsenal westlich-aufklärerischen Denkens entstammt. Der Rekurs darauf ist — das zeigt die Behandlung der Kurden — lediglich taktisch begründet, um der Türkei und der islamischen Religion in Deutschland eine Definitionshoheit zu verschaffen. O-Ton Erdoğan: „Die Freiheiten reichen nur bis zur Grenze eines anderen Freiheitsbereichs. Bis dahin bist du frei, aber sobald du den Freiheitsbereich eines anderen Menschen betrittst, endet deine Freiheit, sollte deine Freiheit enden. Anders herum würde dies die Mißachtung der Menschenwürde bedeuten.“ Die „Menschenwürde“ ist der Schlüssel, um sich Zugang in das Haus des Nachbarn zu verschaffen und dann dort die Regeln zu bestimmen. Wie sich die Zeiten ändern. Einst war die Berufung auf die Menschenrechte ein wirksames Mittel in der ideologischen Auseinandersetzung mit dem Sowjet-Imperium. Wo liegt der Unterschied zu heute? Erstens: Die westliche Menschenrechtspropaganda stimmte mit den Sehnsüchten der überwältigenden Mehrheit der Menschen im Ostblock überein, die die von den Sowjets oktroyierte Staatsform ablehnten. Zweitens: Sie verletzte zwar das Prinzip der Nichteinmischung, bezog aber die innere Legitimität daraus, daß das politisch geteilte Europa einen gemeinsamen Kultur- und Geschichtsraum bildete. In West- und Osteuropa waren die „Menschenrechte“ ein Synonym für Reise- und Wahlfreiheit und für den säkularen Rechtsstaat. Allerdings war das Konstrukt der vereinheitlichten, universellen „Menschenrechte“ auch stets ein Instrument der Machtpolitik und zur globalen Durchsetzung eines kapitalistisch-liberalen Weltbildes gewesen. Der durchrationalisierten Massenproduktion sollten die weltweit standardisierten Erwartungen und Gelüste des Massenkonsumenten entsprechen. Im Kontext des Kalten Krieges konnte dieser Pferdefuß vernachlässigt werden, denn gegenüber dem real existierenden Sozialismus war das die eindeutig attraktivere Alternative. Nach 1989 aber sind Argumente wie die von Alain de Benoist in den Vordergrund getreten: „Wenn der Begriff der Menschenrechte ein rein westlicher ist, kann kein Zweifel bestehen, daß seine globale Verallgemeinerung eine Einmischung von außen darstellt, eine andere Art der Bekehrung und Beherrschung, eine Fortsetzung des kolonialen Syndroms.“ Nur sind die Kräfteverhältnisse heute andere, als Benoist sie noch zugrunde gelegt hat. Die „Menschenrechte“ sind eine Waffe geworden, die sich gegen den Westen selbst kehrt. Gegen die „universellen Menschenrechte“ ist viel gesagt worden. Zu den wichtigsten Argumenten zählt, daß die Rechte eines Menschen bisher heute nur durch und innerhalb partikulärer politischer Gemeinschaften garantiert werden können. Die Verankerung des Individuums darin gehört zu den Gegebenheiten der menschlichen Existenz. Der sicherste Garant ist zur Zeit der Nationalstaat. Wenn jedem Individuum das Recht zugestanden würde, seine „Menschenrechte“ dort einzuklagen, wo es ihm am günstigsten erscheint, wenn es keine Staatsbürger, nur noch „Menschen“ gibt, führt das den Westen in die Katastrophe. Die Folge wäre auch kein allgemeiner, gerecht verteilter Wohlstand, sondern die globale Verelendung, weil erstens die produktive Substanz aufgezehrt und die staatlichen Gefüge zerstört würden, die Stabilität und Sicherheit verheißen. Es käme zur Anarchie, zur Biologisierung des Politischen, in der die partikularisierten Angehörigen der Menschengattung um den Zugang zu den Fleischtöpfen kämpfen. In der eskalierenden Auseinandersetzung zwischen jungen islamischen und alten westlichen (bzw. nördlichen) Populationen kündigt sie sich schon an. Erdoğans Rede ist ein Teil dieses säkularen, globalen Geschehens. Der Menschenrechtsuniversalismus ist ein geistiges Kind des demokratischen Massenzeitalters. Wo die Atomisierung der Menschen voranschreitet, substantielle Bindungen wie die an die Familie, Religion oder die Nation sich in Auflösung befinden, werden die absolut gesetzten Menschenrechte zum scheinbar letzten sicheren Anker. Nur ist dieser Prozeß im globalen Maßstab ein ungleichzeitiger. Gerade in den islamischen Staaten sind die traditionellen Bindungen viel lebendiger als im Westen. Die atomisierten Westeuropäer, die sich über kollektive Bindungen erhaben glauben, drohen zum Spielball von Gegnern zu werden, die sich vor Ort auf individuelle Rechte berufen, um sie dann kollektiv in die politische Waagschale zu werfen. Der als Allheilmittel gepriesene „Dialog“ — an dessen Beschwörung die OIC geschickt anknüpft — ist eine der letzten westlichen Lebenslügen. Der Philosoph Panajotis Kondylis konnte sich über die modische, kommunikationstheoretische Begründung des ethischen Universalismus amüsieren, „denn sie projiziert in eine axiomatisch angenommene Urbeschaffenheit der ‘wahren’ Kommunikation das hinein, was sie sich von der ‘wahren’ Kommunikation ethisch verspricht, sie macht also (…) aus dem Sollen ein Sein, um dann dieses selbe Sollen aus dem so konstruierten Sein abzuleiten“. Diese Theorie sei außerstande zu erklären, „warum so oft Feindschaft und gegenseitige Vernichtung in der bisherigen Geschichte möglich gewesen“ sei. Ein Blick dazu über den deutschen Tellerrand. Vor einem Jahr unternahm der senegalesische Politologe Doudou Diene, seit 2002 UN-Sonderberichterstatter für Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung, einen fünftägigen „Erkundungsbesuch“ in der Schweiz, wo ein plebiszitäres Mitspracherecht des Demos der politischen Fremdbestimmung Grenzen setzt. Diene äußerte, die humanitäre Tradition sei ein Teil der Schweizer Kultur und Geschichte, doch habe sich ihre Identität auch als eine Art von Ghetto herausgebildet. Sie werde „von gewissen Kreisen und Leuten in ethnischer und rassischer Weise interpretiert“, sagte er. „Aus dieser Sicht heraus kritisiere ich, wie in der Schweiz Einwanderungs- und Asylfragen angegangen werden. Nicht mehr auf der Basis von internationalen Instrumenten und Verträgen, wie sie von der Schweiz unterzeichnet worden sind, sondern unter dem Blickwinkel von Identitätserwägungen und Sicherheitsaspekten.“ Er widersprach der Auffassung, daß der Kampf gegen ausländische Kriminelle die Integration der Ausländer ganz allgemein erleichtere. Dies beruhe „auf dem zweideutigen politischen Bild, das ein allgemein kriminelles Image des Ausländers in den Vordergrund stellt. Er wird als Bedrohung und Risiko wahrgenommen“. Statt dessen sollten die „reichen demokratischen Traditionen des Landes (…) beim Aufbau einer multikulturellen Gesellschaft helfen“. Er nannte „die heutige Islam-Phobie (…) die schlimmste Form religiöser Diffamierung“ und beklagte zunehmende antiislamische Aktionen in Europa. Als Beispiele führte er Initiativen gegen den Bau von Moscheen in Deutschland und der Schweiz, Kundgebungen „rechtsextremer“ Gruppen in Belgien, in denen vor einer Islamisierung Europas gewarnt werde, und Karikaturen des Propheten Mohammed an. Die Spannungen müßten durch politische, juristische und kulturelle Maßnahmen gelindert werden. Diene forderte die Änderung des SVP-Wahlkampfes und ein „starkes Gesetz gegen Rassismus, Xenophobie und Diskriminierung“. Doudou Diene hat in Frankreich studiert, dem Mutterland der „Menschenrechte“. In seiner Vorstellung übersteigt das „Menschenrecht“ auf Zuwanderung das Eigeninteresse des Zielstaates und die Bedürfnisse der angestammten Bevölkerung. Ähnlich der UN-Menschenrechtsinspektor, der Costaricaner Vernor Munoz, der während einer Inspektionsreise durch Deutschland die „Diskriminierung“ ausländischer Schüler anprangerte und für sie Chancengleichheit verlangte. In dieser Logik kann man im Namen der Menschenrechte auch die Mehrbelastung des deutschen Steuerzahlers fordern. Die „Menschenrechte“ werden höher gewichtet als Demokratie und Freiheit. Letztere sollen dem Vorbehalt und der Kontrolle einer von niemandem legitimierten Menschenrechtsbürokratie und -justiz unterliegen, der neuesten Form der Despotie. Indem die Herrschaft des (Staats-)Kollektivs über sich selbst in seiner Gesamtheit aufgehoben wird, ist letztlich auch das Individuum bedroht, das seine Freiheiten und seine Rechte nur innerhalb dieser Gemeinschaft realisieren kann. Im Namen der Menschenrechte wird von Deutschland und Europa gefordert, die Möglichkeit einer kulturell-religiösen Transformation zuzulassen und damit jene Grundlagen zu zerstören, auf denen ihr politisches und rechtliches Gefüge beruht.   Stichwort: Erklärungen der Menschenrechte im Islam Im Jahr 1981 veröffentlichte der Islamrat für Europa in Paris die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte im Islam“. Sie ist kein Zusatz zur UN-Menschenrechtserklärung von 1948, sondern die Manifestierung „islamischer Menschenrechte“, die sich strikt von europäischen individuellen Menschenrechten unterscheiden. Vor allem bezüglich der Frauenrechte sowie der Religions- und Weltanschauungsfreiheit stehen sie im Dissens zur westlichen Konzeption. Exemplarisch sei hier auch auf die „Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam“ aus dem Jahr 1990 verwiesen. Darin bekannten sich die Mitgliedsstaaten der Organisation der Islamischen Konferenz zu ihrer religiösen Tradition und erklärten den Koran und das islamische Gesetz (Schari‘a) zur Basis der Menschenrechte. Foto: Treffen der Organisation der Islamischen Konferenz (Dakar, Senegal, März 2008): Bekenntnis zu Menschenrechten, Demokratie, Freiheit und Rechtsstaat

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