CHEMNITZ. Gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten Maximilian Krah ist ein Haftbefehl erlassen worden. Hintergrund ist kein Strafverfahren, sondern ein zivilrechtlicher Kostenstreit nach einer verlorenen Auseinandersetzung mit dem ZDF-Moderator Jan Böhmermann. Krah war gegen Böhmermann vorgegangen, weil dieser in seinem Podcast „Fest und Flauschig“ eine Hörerzuschrift vorgelesen hatte. Darin hieß es, Krah habe auf dem Oktoberfest im Käfer-Zelt 200 Flaschen Champagner bestellt.
Der AfD-Politiker sah dadurch sein Persönlichkeitsrecht verletzt. Eine solche Darstellung könne bei Zuhörern den Eindruck von „Großspurigkeit, Selbstdarstellung und einem starken Geltungsbedürfnis“ erwecken, argumentierte er demnach.
Vor Gericht hatte Krah damit keinen Erfolg. Ausschlaggebend war unter anderem, dass Böhmermann die Aussage als Zuschrift eines Hörers kenntlich gemacht und den Podcast später ergänzt hatte. Nach Recherchen sei nicht von 200, sondern von „rund 50“ Flaschen auszugehen. Eine Verletzung von Krahs Persönlichkeitsrecht sah das Gericht nicht.
Krah zahlte mit erheblicher Verspätung
Nach dem verlorenen Verfahren ging es um die Kosten. Böhmermann musste dem Bericht zufolge zunächst rund 5.000 Euro über ein Vollstreckungsverfahren eintreiben. Krah zahlte schließlich Anfang des Jahres über das Konto seines Sohnes. Damals sagte er auf Anfrage, er habe „gezockt“ und möglichst spät zahlen wollen.
Nun sind demnach weitere 296,26 Euro offen. Eine Gerichtsvollzieherin setzte deshalb Mitte Juli einen Termin zur Vermögensauskunft an. Krah erschien jedoch nicht. Anschließend beantragte sie beim Amtsgericht Chemnitz den Erlass eines Haftbefehls. Böhmermanns Anwalt Sebastian Gorski kritisierte Krahs Verhalten scharf. „Deutschland ist ein Rechtsstaat, und es kann nicht sein, dass sich ein Bundestagsabgeordneter und Volljurist seinen gesetzlichen Verpflichtungen entzieht“, sagte er.
Krah erklärte auf Anfrage, er sei überrascht, dass „ständig Forderungen nachgeschoben“ würden. Sein Anwalt werde diese nun prüfen, dann zahle er im Zweifel. Böhmermann halte er für „einen Widerling“, daher zahle er „nur widerwillig“. Von dem Termin mit der Gerichtsvollzieherin habe er „keine Kenntnis“ gehabt. (rr)






