BERLIN. Das Bundeskabinett hat grünes Licht für eine weitreichende Stärkung von Bundesnachrichtendienst (BND) und Verfassungsschutz gegeben. Künftig sollen die Dienste nicht mehr allein beobachten und melden, sondern in einigen Fällen selbst eingreifen dürfen (JF berichtete). „Mit der Reform der Nachrichtendienste hin zu echten Geheimdiensten stärken wir tragende Säulen unserer Sicherheitsarchitektur“, begründete Bundesinnenminister Dobrindt (CSU) die Entscheidung. Der Bundestag muss dem Vorhaben noch zustimmen.
Zu den geplanten Neuerungen gehört, dass der BND bei laufenden Cyber- oder sogenannten Desinformationskampagnen ausländische IT-Systeme manipulieren kann. Verfassungsschutzbeamte sollen in Ausnahmefällen Wohnungen betreten dürfen, um vermeintlich gefährliche Materialien unschädlich zu machen.
Beide Behörden erhalten zudem erweiterte Möglichkeiten, Computer und Smartphones verdeckt auszulesen sowie verschlüsselte Kommunikation direkt am Endgerät mitzuschneiden. „Wir ermöglichen für die Dienste operative Fähigkeiten und aktive Befugnisse, um effektiv gegen den modernen Staatsterrorismus und extremistische Gewalt vorzugehen“, betonte Dobrindt.

Scharfe Kritik an Geheimdienst-Reform von Kubicki
Die neue Kanzleramtsministerin Nina Warken (CDU), zugleich Bundesministerin für besondere Aufgaben und Beauftragte für die Nachrichtendienste, pflichtete ihrem Kabinettskollegen bei. „Um dem Schutzauftrag des Staates gegenüber seinen Bürgerinnen und Bürgern gerecht werden zu können, brauchen unsere Nachrichtendienste mehr Befugnisse und zusätzliche operative Fähigkeiten.“ Warken rechtfertigte die neuen geheimdienstlichen Methoden mit „hybriden Angriffen auf unsere freie Gesellschaft, unser Werteverständnis und unsere Sicherheit“.
Heftigen Widerspruch äußerte bereits FDP-Chef Wolfgang Kubicki. „Wir haben aus guten Gründen in Deutschland eine strikte Trennung von Strafverfolgung und von nachrichtendienstlichen Aktivitäten“, sagte er im Interview mit der Welt und erinnerte an die Erfahrungen mit Gestapo und Stasi. Die Ausweitung von Kompetenzen schaffe immer auch Missbrauchsmöglichkeiten. Der Verfassungsschutz solle äußere Gefahren abwehren und nicht die eigenen Bürger ausspähen, meinte der 74jährige und mahnte verfassungsrechtliche Zweifel an.
Vorbehalte bei SPD und Grünen
Auch aus den Reihen der Sozialdemokraten kommen Bedenken. Der digitalpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Johannes Schätzl sagte „Politico“, es gebe für ihn „klare rote Linien“. Dazu gehöre, dass das Trennungsgebot zwischen Nachrichtendiensten und Polizei „nicht schleichend aufgeweicht“ werden dürfe. Zudem sehe er digitale Gegenschläge im Sinne von Hackbacks „äußerst kritisch“. Mit sogenannten Hackbacks sind digitale Gegenmaßnahmen gemeint, bei denen aktiv in fremde IT-Systeme eingedrungen wird, um Cyberangriffe abzuwehren, zu stören oder die Angreifer selbst zu attackieren.
Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Konstantin von Notz, der auch im Parlamentarischen Kontrollgremium sitzt, das die Geheimdienste überwacht, hält die Reform zwar für „dringend notwendig“. Allerdings schieße die Regierung über das Ziel hinaus, sagte er dem Sender rbb24. So seien mehr Rechte für den BND im Ausland vertretbar, weil dort keine deutsche Polizei tätig sei. Die Stärkung des Verfassungsschutzes im Inland lehnt von Notz jedoch ab. „Wenn wir da jetzt noch den Bundesverfassungsschutz als Gefahrenabwehrbehörde installieren, der den Bürgerinnen und Bürgern geheim gegenübertritt und wo man sich nicht gerichtlich wehren kann, ist das ein vollkommen anderes Spiel und aus unserer Sicht überzogen und verfassungsrechtlich hochproblematisch.“
Linkspartei lehnt das Vorhaben ab
Die Linkspartei lehnt das Vorhaben in Gänze ab. Der nordrhein-westfälische Bundestagsabgeordnete Ulrich Thoden sprach für die Partei im ARD-„Morgenmagazin“ von Aktionismus, der vor allem Kompetenzen ausweite und die Kontrolle schwäche. Die bisherige Trennung zwischen Aufklärung und Gefahrenabwehr habe sich bewährt.
Der Vorsitzende des Innenausschusses des Deutschen Bundestages Josef Oster (CDU) wies die Kritik im ARD-„Morgenmagazin“ zurück. Es gehe nicht um eine Geheimpolizei, sondern um einen rechtsstaatlich gebundenen Nachrichtendienst, der in klar begrenzten Situationen auch operativ reagieren könne. Auch das Trennungsgebot zur Polizei werde erhalten bleiben. (rsz)





