GNARRENBURG. Das eingestellte Ermittlungsverfahren gegen drei Ausländer wegen einer mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung einer 14jährigen im niedersächsischen Gnarrenburg (JF berichtete) hat ein Nachspiel. Vier Wochen später soll der damalige Anführer, ein inzwischen 17jähriger mit niederländischer Staatsbürgerschaft, eine weitere 14jährige vergewaltigt haben, wie die Bild-Zeitung berichtet, an die sich die Mutter des ersten Vergewaltigungsopfers gewandt hatte.
Auch die Polizeiinspektion im niedersächsischen Rotenburg bestätigte dem Boulevardblatt, wegen einer mutmaßlichen Vergewaltigung „zum Nachteil einer 14jährigen“ zu ermitteln. Im ersten Fall kam es allerdings gar nicht erst zur Anklage, da die zuständige Erste Staatsanwältin der Anwältin der Opferfamilie mitteilte, „eine strafbare Handlung mit der für die Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit nicht nachweisen“ zu können.
Staatsanwaltschaft meint, „Widerwille“ sei nicht erkennbar gewesen
Grund dafür sei, dass die Minderjährige nicht geschrien und nicht geweint habe, als die drei Ausländer im Obergeschoss eines Jugendzentrums über sie herfielen. Laut der Anwältin der Geschädigten lässt diese Darstellung aber die besondere Schutzbedürftigkeit jugendlicher Opfer außer Acht. Erschwerend kommt hinzu, dass die mutmaßlichen Täter – neben dem niederländischen Staatsbürger ein 18jähriger Iraner und ein 15jähriger Syrer – älter und körperlich überlegen gewesen waren.
Die 14jährige habe „innerlich zugemacht, angewidert geschaut, sich nicht aktiv beteiligt“, wie die Bild schildert – ein unter Psychologen anerkanntes Zeichen einer Schockreaktion. Ihrer Mutter gegenüber offenbarte das Mädchen, „einfach nur Angst, Angst, Angst“ gehabt zu haben. Auch der beteiligte Syrer hatte hinterher behauptet, gegen die anderen beiden Anzeige erstatten zu wollen. „Ich schwöre auf den Koran: Ich wurde bedroht, das zu machen, wurde sozusagen auch vergewaltigt, war auch noch Jungfrau“, schrieb er in einem Chat.
Die Staatsanwältin beharrte dennoch auf ihrer Argumentation: „Voraussetzung für die Strafbarkeit der Beschuldigten ist zunächst, dass der Widerwille für einen objektiven Dritten erkennbar gewesen wäre“ – zum Beispiel durch Weinen oder Abwehren. Die Anwältin der Familie legte gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens Beschwerde ein. Nun muss die Generalstaatsanwaltschaft Celle über eine Anklage entscheiden. „Sie sollen eine Strafe kriegen für das, was sie mir angetan haben“, sagte das Opfer des ersten Sexualdelikts der Bild-Zeitung.
Ausländer verbreiteten Video der Tat
Während der Tat war die Tür zum Zimmer von innen verschlossen und zusätzlich mit einem Billardtisch verbarrikadiert. Die Staatsanwältin ließ offen, ob so etwa der Fluchtweg für das Opfer genommen oder nur „unerwünschte Zuschauer“ ferngehalten werden sollten. Das Handy habe man dem Mädchen schließlich nicht abgenommen. Damit sei das Opfer, der Begründung der Staatsanwaltschaft zufolge, in seiner Lage nicht schutzlos gewesen.
Besonders brisant: Die Mutter des ersten Opfers fand auf dem Smartphone ihrer Tochter ein Video der Tat, das die Beschuldigten verbreitet haben sollen. Der gesamte Ort, wo auch die Tatverdächtigen leben, kenne die Aufnahmen. Die geschädigte Schülerin ziehe sich seither meist in ihr Zimmer zurück und habe die neunte Klasse freiwillig wiederholt.
Betreuer des Jugendzentrums spielt fragwürdige Rolle
Die Gemeinde, Kirche und Behörden würden die Familie der Schilderung der Mutter zufolge im Stich lassen. Auch der Bürgermeister sei informiert gewesen, dass junge Migranten sich häufiger im Jugendzentrum zu solchen Taten verabredet hätten.
Fragwürdig ist daher die Rolle des Betreuers im Jugendzentrum, der zudem mit halber Stelle als Diakon bei der Kirche tätig ist. Die Einrichtung wird gemeinschaftlich von der Gemeinde Gnarrenburg und der Kirche betrieben. Obwohl er angeblich in der Nähe war, will der Betreuer weder die erste Tat mitbekommen noch weitere Jugendliche bemerkt haben, die sich während des Vergehens vor der Tür johlend versammelt haben sollen. Der Mutter gegenüber soll er später behauptet haben, ohnehin der Schweigepflicht zu unterliegen.
Inwieweit der zweite Vergewaltigungsfall nun den abgeschmetterten Fall neu aufrollen könnte, ließ die Staatsanwaltschaft offen. „Ob und wie sich das in dem Verfahren zu dem Vorfall im Jugendzentrum auswirkt, ist insbesondere zum jetzigen Zeitpunkt rein spekulativ“, meinte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Stade. „Jede einzelne Tat muss gesondert festgestellt werden.“ (rsz)






