HANNOVER. Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) hat den Ausschluss von bisher vier AfD-Kandidaten für die niedersächsischen Landratswahlen am 13. September (JF berichtete) verteidigt. Die Landesregierung habe lediglich „bestehende Regeln konkretisiert“, sagte Behrens im Interview mit der Welt. Wenn Mitglieder eine Partei kandidieren, die vom niedersächsischen Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wird, müssten „die kommunalen Wahlausschüsse genau hinschauen können. Deshalb haben wir es diesen Gremien ermöglicht, auch Erkenntnisse des Verfassungsschutzes in ihre Prüfung einzubeziehen“.
Zwar gebe es hinsichtlich der Einstufung der niedersächsischen AfD noch keine letztinstanzliche Entscheidung, jedoch habe „das Verwaltungsgericht Hannover in seinem umfangreichen Beschluss die Einschätzung des niedersächsischen Verfassungsschutzes sehr deutlich nachvollzogen“. Die Wahlausschüsse entschieden selbst, wer zur Wahl antreten darf und wer nicht. Das passiere „eigenständig, weisungsfrei und mehrheitlich“, betonte Behrens. Die Landesregierung habe den Ausschüssen „lediglich den Zugang zu weiteren Informationen erleichtert“.

Dass es auch AfD-Kandidaten gibt, die zur Wahl zugelassen wurden – etwa die Kandidatin für die Oberbürgermeisterwahl in Hannover –, liege daran, dass die Parteizugehörigkeit allein „nicht ausschlaggebend“ sei. Jede Entscheidung werde aufgrund einer Einzelfallprüfung getroffen, betonte Behrens. „Wer öffentliche Ämter anstrebt, muss die freiheitlich-demokratische Grundordnung akzeptieren. Angesichts der Erkenntnisse über Teile der AfD wäre es fahrlässig, diese Fragen gar nicht zu stellen“, argumentierte die Sozialdemokratin.
Behrens will AfD-Verbotsverfahren prüfen
Vorwürfe von Kritikern, über Wahlausschüsse werde eine Art „Lex AfD“ geschaffen, wies sie zurück. Demokratisch legitimierte Verfahren, die gerichtlich überprüft werden können, seien nicht per se undemokratisch. Es gebe „wenn überhaupt eine ‚Lex Extremismus‘“, die „ebenso für Islamisten wie für Links- und Rechtsextremisten“ gelte.
Zudem sprach sich die Landesinnenministerin dafür aus, ein AfD-Verbotsverfahren zu prüfen, „wenn die Datenlage es hergibt“. Angesichts der Erkenntnisse mehrerer Landesverfassungsschutzämter und auch des Bundesamts für Verfassungsschutz, „sollte man sich einem geordneten Prüfverfahren nähern“. Sie habe jedoch nicht vor, aus ihrem Bundesland heraus ein Verbotsverfahren gegen die Landes-AfD einzuleiten. Die AfD agiere schließlich bundesweit und sei „kein regionales Phänomen“. (st)





