BERLIN. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat Zweifel an der Sinnhaftigkeit des allgemeinen Alkoholverbots an deutschen Bahnhöfen geäußert. Die Deutsche Bahn hatte am Dienstag ein Alkoholverbot an allen 5.400 Bahnhöfen in der Bundesrepublik angekündigt (JF berichtete). Demnach soll es künftig untersagt sein, auf Bahnsteigen und in Bahnhofshallen Bier, Wein, Schnaps oder andere alkoholische Getränke zu trinken. Bis zum 15. Oktober 2026 soll die Regelung bundesweit umgesetzt sein. Dobrindt sagte dazu in Berlin, er wolle mit Bahnchefin Evelyn Palla „darüber sprechen, welche Grundlage, welche Informationen oder welche Studien sie vielleicht dazu hat“.
Zugleich betonte der Innenminister, das Verbot sei „keine Idee, die man vom ersten Moment an direkt in die Tonne treten sollte“. Er habe Verständnis für das Vorhaben, „dass man mit dem Thema Alkohol an den Bahnhöfen möglicherweise etwas, was auch an Aggressionspotenzialen da vorhanden ist, reduzieren kann oder glaubt, dass man das reduzieren könnte“. Er finde es „erst mal positiv, dass es eine Initiative der Deutschen Bahn gibt, genau in diese Richtung die Situation an Bahnhöfen zu verbessern“, gab jedoch zu bedenken, dass die Frage der Durchsetzung des Verbots „problematisch“ sein könnte.
Alkoholverbot gilt bereits an einigen Bahnhöfen
Bahnchefin Palla hatte die Entscheidung für den Beschluss damit begründet, dass „dort, wo zu viel Alkohol fließt, auch die Gewalt zunimmt“. Das Verbot betrifft den Alkoholverzehr an den Bahnsteigen und in den Bahnhofsgebäuden. Ausgenommen bleibt der Ausschank in der Bahnhofsgastronomie und das Mitführen von Alkohol – verschlossen und originalverpackt. Bei Verstößen können Platzverweise und Hausverbote verhängt werden.
Das Verbot betrifft den Konsum auf den Bahnsteigen sowie in den Bahnhofshallen. Ausgenommen bleibt der Ausschank in der Bahnhofsgastronomie sowie das Mitführen von original verschlossenen alkoholischen Getränken in Taschen. Die Einhaltung soll von den DB-Sicherheitskräften und der Bundespolizei überwacht werden. Bei Verstößen drohen Platzverweise und Hausverbot. An großen deutschen Bahnhöfen – etwa Frankfurt Köln und Hamburg – gilt das nun auf jeden Bahnhof ausgeweitete Verbot bereits. Das Verbot durchsetzen sollen Bahnmitarbeiter, unterstützt von der Bundespolizei.
Polizeigewerkschaft reagiert skeptisch
Der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft DPolG, Heiko Teggatz, nannte das Alkoholverbot „grundsätzlich einen sinnvollen Schritt“, weil das Nervengift die Hemmschwelle „für aggressives und gewalttätiges Verhalten“ senke. Dennoch sei die Maßnahme nicht ausreichend, weshalb die DPolG „seit Jahren mindestens 3.500 zusätzliche Stellen im bahnpolizeilichen Bereich“ fordere. Auch unterliege die Durchsetzung des Verbots dem Hausherrn, der Deutschen Bahn. „Die Bundespolizei wird erst hinzugezogen, wenn Personen einem Platzverweis nicht nachkommen oder weitere Rechtsverstöße begehen. Wer sich trotz Aufforderung weigert, den Bahnhof zu verlassen, riskiert beispielsweise ein Strafverfahren wegen Hausfriedensbruchs.“
Um die Sicherheit an Bahnhöfen zu verbessern, brauche es zusätzlich mehr „moderne, KI-gestützte Videosysteme“. (st/rr)






