Bis 2031 gilt die „doppelte Haltelinie“ mit einer Standardrente von mindestens 48 Prozent des Durchschnittseinkommens und einem Beitragssatz von 20 Prozent. Doch die ist langfristig in Gefahr. Bereits jetzt ist bei 18,6 Prozent ein Zuschuss von 128 Milliarden Euro in der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) notwendig – fast ein Viertel des Bundeshaushaltes. Deshalb war die Einsetzung einer „Alterssicherungskommission“ mehr als notwendig. Die dreizehn Mitglieder legten am 23. Juni ihre 33 Vorschläge vor. Kostenbegrenzung, Anpassungen beim Renteneintrittsalter, Ausweitung des Versichertenkreises und eine gesetzliche Kapitalrente sind die zentralen Elemente des „Gesamtkunstwerkes“, wie SPD-Sozialministerin Bärbel Bas die 80 Seiten nannte.

Wieder aktiviert werden soll der erst Ende 2025 ausgeschaltete Demographiefaktor, der den Anstieg der Renten verlangsamt, wenn es mehr Rentner und weniger Zahler gibt. Neben der Rente mit 67 ab 2031 soll eine Zwei-zu-eins-Regel eingeführt werden: Bei einem Anstieg der Lebenserwartung um ein Jahr würden zwei Drittel (acht Monate) als zusätzliche Lebensarbeitszeit genutzt. Ein Drittel (vier Monate) käme – im Durchschnitt – der Verlängerung des Ruhestands zugute.
Die Anhebung des frühestmöglichen Renteneintritts auf 64 Jahre sieht parallel einen versicherungsmathematisch gerechten, höheren Abschlag als die bisherigen 0,3 Prozent je Monat vor. Der Personenkreis der gesetzlich Versicherten soll zudem ausgeweitet werden. Unter anderem sollen Selbständige zukünftig einzahlen und Minijobs abgeschafft werden.
Umstellung auf eine kapitalgedeckte Rente ist keinesfalls komplett möglich
Ein wesentlicher Vorschlag ist die Einführung einer kapitalgedeckten Komponente nach schwedischem Vorbild. Im derzeitigen GRV-Umlageverfahren werden die erhobenen Beiträge sofort für die heute zu zahlenden Renten verwendet (linke Tasche, rechte Tasche). Bis auf eine „Nachhaltigkeitsrücklage“ des mindestens 0,2-fachen einer Monatsausgabe wird keinerlei Vorsorge getroffen. Beim Kapitaldeckungsverfahren werden die eingesammelten Beiträge hingegen für zukünftige Rentenzahlungen renditetragend angelegt.
Die Vorteilhaftigkeit des jeweiligen Systems wird zentral von der Wachstumsrate der (Arbeits-)Bevölkerung bestimmt (Aaron-Theorem). Das Umlageverfahren erzielt eine virtuelle Rendite durch die Wachstumsrate der Lohnsumme, aus der die Rentenbeiträge gezahlt werden. Je höher diese ist, desto geringer sind die prozentualen Abführungen. Die Rendite des Kapitaldeckungsverfahrens entspricht grob dem Marktzins, der durch die jeweilige Anlage der Beiträge erzielt wird. Das Umlageverfahren ist generell in jungen, wachsenden Volkswirtschaften vorteilhafter. Denn dann ist die Wachstumsrate der Lohnsumme in der Regel höher als der Zinssatz am Kapitalmarkt.
Bei schrumpfendem Arbeitskräftepotential ist hingegen das Kapitaldeckungsverfahren vorteilhafter. Der Marktzins ist dann normalerweise höher als das Lohnsummenwachstum, das sich bei geringerem Arbeitseinsatz nur durch einen Produktivitätsanstieg kompensieren lässt. Dieser Kippunkt ist für die deutsche Volkswirtschaft trotz Millionenzuwanderung seit Jahren erreicht, wie auch der Anstieg des Bundeszuschusses nahelegt. Auch mehr Einwanderung löst nur dann das Problem, wenn sie das Durchschnittseinkommen steigert. Doch eine Umstellung auf eine kapitalgedeckte Rente ist keinesfalls komplett möglich, da dies eine Doppelbelastung der jungen Generation bedingen würde. Sie müsste für ihre Eltern und sich selbst vorsorgen. Von daher erscheint eine Kombination beider Systeme eine späte, aber sinnvolle Einsicht.
Beim schwedischen Vorbild ist der Beitragssatz langfristig konstant
In Schweden beträgt der Rentenbeitragssatz im Umlageverfahren 16 Prozent. Seit der Reform von 1998 fließen weitere 2,5 Prozent verpflichtend in eine kapitalgedeckte Rente – der Gesamtbeitrag blieb seither bei 18,5 Prozent. Soweit die Beschäftigten keine andere Anlageentscheidung für zugelassene Fonds treffen, legt der AP7-Staatsfonds die Gelder an – mit einer Durchschnittsrendite von elf Prozent und Verwaltungskosten von unter 0,2 Prozent. Der 1967 gegründete norwegische Staatsfonds (SPU) legt hingegen die sprudelnden Öl- und Gaseinnahmen international in Aktien, Anleihen sowie Immobilien an. Der derzeitige Wert liegt bei umgerechnet 1,4 Billionen Euro – fast 250.000 Euro pro Einwohner.
Gemäß dem Kommissionsvorschlag zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer – neben dem normalen Rentenbeitrag – beginnend 2028 einen Zusatzbeitrag von zunächst 0,5 und später zwei Prozent des Bruttolohns in die Kapitalkomponente ein. Abweichend vom Vorbild Schwedens steigt also der Gesamtbeitragssatz. Zwecks Anlage der Beiträge soll ein „öffentlicher, international wettbewerbsfähiger Fonds“ gegründet werden. Als Beispiel wird auf den 2017 errichteten Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung (Kenfo) verwiesen. Daneben soll die Wahl aus einer begrenzten Anzahl zertifizierter Anlagefonds möglich sein. Die Kapitalanlage soll professionell und langfristig orientiert erfolgen. Eine breite Streuung (Aktien, Anleihen; verschiedene Länder und Branchen) soll die Ertragsrisiken bei zugleich relativ hoher Rendite mindern. Für alle Beitragszahler werden personalisierte Kapitalkonten eingerichtet. Entgegen einem Wertpapierdepot können sie aber nicht vererbt werden, sie verfallen mit dem Tod. Auch ein Zugriff im persönlichen Notfall ist nicht möglich.
Mit dem Zusatzbeitrag von zwei Prozent wird der Rentenbeitrag mittelfristig auf 22,5 Prozent steigen und die eine „Haltelinie“ damit gerissen. Sie war wohl niemals realistisch. Das Zusatzvolumen würde zwischen 30 und 40 Milliarden Euro pro Jahr betragen. Hierbei ist die hälftige Arbeitgeberbeteiligung Augenwischerei, denn alle Sozialbeiträge müssen von den Beschäftigten erwirtschaftet werden – der Arbeitgeber behält die gesamten gesetzlichen Sozialbeiträge ein und führt sie im Namen des Arbeitnehmers ab. Mindert der Zusatzbeitrag den Konsum, wie einige befürchten?
Deutsche Renten-Notlage ist ein strukturelles Demokratie-Defizit
Das ist zumindest teilweise nicht zu erwarten. Denn das GRV-Zwangssparen löst möglicherweise Minderungseffekte bei der privaten Vorsorge für das Alter aus. Insbesondere Personen mit niedrigem Gesamteinkommen werden sich privates Rentenansparen nicht mehr im bisherigen Umfang leisten können. Zudem darf nicht übersehen werden, dass der staatliche Zwang individuelle Freiheitsrechte einschränkt – den Zugriff in Notlagen oder das Vererben von erspartem Kapital beispielsweise vor Erreichen des Renteneintrittsalters. Insofern erfolgt zwar eine Altersvorsorge im Rahmen der staatlichen Regeln, nicht aber eine individuelle Risikoabsicherung. Dies könnte man als die politischen Kosten zum Erhalt des Sozialstaatsprinzips auffassen.
Eine nicht unerhebliche Gefahr besteht in der Zweckentfremdung des angesparten Rentenkapitalstocks. Denn es ist nicht das Kapital der Einzahler, sondern es sind Gelder, auf die die Politik potentiell Zugriff hat. So bedient sich aktuell die schleswig-holsteinische Landesregierung eines 2018 errichteten Versorgungsfonds zur Stabilisierung der Pensionen der Beamten, um Haushaltslöcher zu stopfen. Die Rentenexperten sehen diese Gefahr und fordern, „das angelegte Kapital [müsse] vor einer (auch politischen) Zweckentfremdung geschützt werden“. Zudem sei die „Unabhängigkeit der Anlageentscheidungen von politischer Einflussnahme und die Besetzung eines professionellen Anlageausschusses durch externe Fachleute“ zu gewährleisten. So könnte eine entsprechend geneigte Regierung spezielle Nachhaltigkeitskriterien bevorzugen. Als Lösung könnte man die Verwaltung des Rentenfonds politikfern der Bundesbank übertragen, wie sie in Norwegen dem Norges Bank Investment Management (NBIM) obliegt.
Kritisch ist die schrittweise Einführung der gesetzlichen Kapitalrente zu sehen, wenn doch die Notwendigkeit offensichtlich ist. Denn auch der schwedische AP7-Fonds benötigte etwa zehn Jahre Anlauf, um sichtbar zur Leistung des Gesamtsystems beizutragen (Zinseszinseffekt). Zum Schutz der Rentenneuzugänge ab 2032 soll deshalb ein Übergangsfaktor – finanziert aus Steuermitteln – dafür sorgen, dass auch bei kurzer Ansparzeit ein Vorteil aus der Kapitalrente möglich ist. Die jetzige sozialpolitische Renten-Notlage könnte man als strukturelles Demokratie-Defizit beschreiben. Denn die Generation 60 plus hatte bei der letzten Bundestagswahl einen Anteil von 42 Prozent, während aus der Gruppe der unter 30jährigen lediglich 13 Prozent kamen. Mit Generationenvorsorge lassen sich keine Wahlen (mehr) gewinnen. Auch deshalb wird der Experteneinfluss um so wichtiger.
Prof. Dr. Dirk Meyer lehrt Ökonomie an der Helmut-Schmidt-Universität Hamburg.







